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Die schweizerische Neutralität ist materielles Verfassungsrecht. Artikel 173 der Bundesverfassung überträgt der Bundesversammlung als erstes die Aufgabe, Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz zu treffen. Artikel 185 überträgt dem Bundesrat genau dieselbe Pflicht. Dabei geht es ausdrücklich um die "Neutralität der Schweiz", also keineswegs um einen andern Neutralitätsbegriff, wie ihn andere Staaten für sich in Anspruch nehmen.

Art. 173 der Bundesverfassung lautet:

Die Bundesversammlung hat folgende Aufgaben und Befugnisse:
Sie trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

Art. 185 BV lautet Analog:

Der Bundesrat trifft Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz.

 

Weitere Argumente

Die Hungerwaffe trifft nur Wehrlose

Ein Staat, der sich UNO-Entscheiden widersetzt, muss mit Sanktionen rechnen. Nur Grossmächte sind – dank ihrem Veto-Recht im Sicherheitsrat – vor UNO-Sanktionen sicher. Der UNO-begeisterte Bundesrat wiegelt ab: Das Mitttragen von Sanktionen sei für die Schweiz nicht obligatorisch. Warum will er Sanktionen nicht mittragen, wenn die UNO mittels Sanktionen doch „Frieden schaffen“ will? Etwa deshalb nicht, weil Sanktionen der UNO bisher äusserst widersprüchliche Folgen hatten? Sanktionen treffen fast ausschliesslich die Zivilbevölkerung. Kaum je die Regimes von Staaten, die Menschenrechte verletzen. Für die Zivilbevölkerung wirken Sanktionen oft als „Hungerwaffe“ – Not und Elend hervorrufend. Weil die „Hungerwaffe“ wahllos auch Unschuldige trifft, widerspricht sie den Menschenrechten. Unschuldige bewusst der Not und dem Hunger auszusetzen, ist unmenschlich.

Die Schweiz als neutraler Staat darf sich der Sanktionenpolitik der Grossmächte im UNO-Sicherheitsrat nie unterziehen. Weil UNO-Sanktionen meist Unschuldige treffen.

 

Konfliktbürokratie statt Konfliktlösung

Die UNO – wird behauptet – sei eine „Konfliktlöserin“. Tatsächlich gelingt es der UNO zuweilen, Konflikte einzudämmen, sozusagen auf „mässiges Feuer“ zu dämpfen. Wirklich gelöst werden Konflikte indessen kaum je. Sie ziehen sich vielmehr immer weiter in die Länge. Jahrelang, jahrzehntelang. Wie in Zypern. Oder in Kambodscha. Dort wird zwar das Netz der Krisen-Administration immer komplizierter – aber auch immer kostspieliger. Die Konfliktbürokraten richten sich ein mit der Krise. Ihre Löhne sind hoch, Privilegien geniessen sie in reicher Zahl. Und immer können sie behaupten, „Gutes zu tun“. Das Schlimmste, was solchen Bürokraten passieren könnte, wäre die Lösung „ihres“ Konflikts. Weil sie damit überflüssig würden.

Die Kosten für die Konfliktbürokratie unter UNO-Aufsicht tragen die Steuerzahler in den Industrieländern. Sie nehmen Jahr für Jahr überdurchschnittlich zu.

Als Konfliktlöserin hat die UNO versagt.

 

Gute Dienste: Spezialität des Neutralen

Gemäss Bundesrat könne die Schweiz ihre traditionelle „Politik der Guten Dienste“ heute nur noch im Schoss der UNO entfalten. Diese Behauptung ist wahrheitswidrig. Als der Kosovo-Konflikt 1998/99 zum offenen Krieg eskalierte, ersuchten selbst UNO-Staaten mit ständigem Sitz im Sicherheitsrat und führende NATO-Mitglieder die Schweiz um Gute Dienste, also um Vertretung ihrer Interessen gegenüber Rest-Jugoslawien. England, Frankreich und die USA (ständige Mitglieder des UNO-Sicherheitsrats sowie NATO-Mitglieder) sowie Deutschland, Kanada, Belgien (NATO-Mitglieder) und Australien richteten solche Begehren an die Schweiz. Die von offiziellen Schweizer Stellen lauthals beklagte angebliche „Isolation“ unseres Landes wurde als unwahre Propaganda entlarvt. Sie soll von der grundsätzlichen Bereitschaft des Bundesrates zur Preisgabe von Unabhängigkeit, Neutralität und Selbstbestimmung ablenken.

Der Bundesrat ist der Guten Dienste überdrüssig. Er möchte lieber parteiisch wie die UNO sein.

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