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Es ist dem Schweizer Professor Peter Bohley, Ordinarius an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und Direktor des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts zu verdanken, dass jetzt erstmals in dieser Klarheit aufgezeigt wurde, welche Fallstricke in diesem Vertragswerk vorhanden sind. Ironischerweise wurde sein Artikel "Europäische Einheit, föderatives Prinzip und Währungsunion: Wurde in Maastricht der richtige WEG beschritten?" in einer Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament" veröffentlicht.

Zu Beginn seines Artikels weist Bohley darauf hin, dass Europa, wenn schon, dann aber föderalistisch strukturiert sein muss. Dabei müssten dann zwei gegenläufige Tendenzen ins Gleichgewicht gebracht werden: So müsse den Problemen der Gegenwart Rechnung getragen werden, dennoch dürfe das Gesamtmass an Zuständigkeiten nicht das Niveau eines zentralistischen Staates erreichen. Dieses mache alleine schon die Grösse der EU notwendig.

 

Einige höchst bedenkliche Perspektiven

Einer der wichtigsten Pfeiler der Maastrichter Verträge ist das sogenannte Subsidiaritätsprinzip, das heisst, etwas vereinfacht gesagt, dass die reichen Länder den armen helfen.
Bohley führt hierzu aus: “Geradezu zum Gegenteil des vermeintlich Gewollten kann die Bezugnahme auf das Subsidiartiätsprinzip führen, wenn sie wie in Art. 3b, Abs. 2 des EU-Vertrages formuliert ist.

Es führt dann zur Verlagerung von Kompetenzen vom Schwachen, der Hilfe Bedürftigen, zum Starken, die Hilfen (Subsidien) Austeilenden. Im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip in seiner geläufigen Interpretation als Kompetenzbegrenzungsprinzip „nach oben“ weitet denn auch der EU-Vertrag in seinem Artikel 3 und in den 53 (!) Artikeln 117 bis 130y die Kompetenzen der europäischen Union auf Bereiche aus, die nach föderalistischem Verständnis im Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten bzw. der Kommunal- und Länderebene dieser Einzelstaaten verbleiben müssten- wie zum Beispiel das Erziehungswesen, des "Kulturlebens in den Mitgliedstaaten", die Berufsausbildung, das Gesundheitswesen, der Verbraucherschutz, die Entwicklung der Regionen usw. Zudem gibt es noch als Generalklausel den Artikel 235 des EU-Vertrags, der es den Organen der europäischen Zentralebene (Rat, Kommission und europäisches Parlament) erlaubt, sich nach eigenem Gutdünken auch solche Befugnisse anzueignen, die „in diesem Vertrag... nicht vorgesehen“ sind.

 

Eigenverantwortlichkeit der Länder wird ausgehebelt

Der Natur der Sache entsprechend bedeutet die Kompetenzverschiebung obendrein eine Übertragung in die Verantwortlichkeit der europäischen Bürokratie. Weder der europäische Rat (der Staats- und Regierungschefs) noch der ihm nachgeordnete Ministerrat, noch gegebenenfalls das europäische Parlament als Entscheidungsgremien konnten sich mit diesen Materien hinreichend beschäftigen, bei denen es auf genaue Orts- und Detailkenntnisse ankommt. Die Eigenverantwortlichkeit von Ländern und Gemeinden würde auf diese Weise Stück für Stück ausgehebelt werden. Damit einher gingen eine grosse Verschwendung beziehungsweise Fehlleitung ökonomischer Ressourcen und die Frustration der Bevölkerungen, die nicht die ihren lokalen und regionalen beziehungsweise länderspezifischen Präferenzen entsprechenden öffentlichen Leistungen erhielten.“

 

Einwände gegen die Wirtschafts- und Währungsunion

Starke Einwände hat Bohley auch gegen die geplante Wirtschafts- und Währungsunion. So werde der zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Binnenmarkt zeigen, dass ein freier und ungehinderter Austausch von Kapital, Waren, Dienstleistungen und Personen auch ohne Einheitswährung und zentrale Geldpolitik möglich ist. Zudem sei auch in den Vereinigten Staaten erst 100 Jahre nach ihrer Gründung als Bundesstaat eine zentrale Geldpolitik definitiv etabliert worden. Bisher seien alle willkürlich geschaffenen Währungsunionen unter souveränen Staaten an zuviel Zentralismus gescheitert, so zum Beispiel die lateinische Münzunion von 1865 unter der Führung Frankreichs.

 

Niemand ist wirklich verantwortlich

Ein weiterer Nachteil ist, dass, wie auch schon in der deutschen Demokratie, niemand wirklich verantwortlich wäre. "Weder der europäische Rat als Ganzes noch die je nach Gegenstand der Beschlussfassung wechselnden Ministerräte, noch gar nicht die zentrale Verwaltung in Brüssel können von den Bürgern politisch zur Rechenschaft gezogen werden. Es entscheiden immer nur Mittelsleute."
Bohley zieht folgendes Resumée: "Es haben schon viele die Frage aufgeworfen, warum die Regierungen angesichts der von ihnen immer wieder betonten grossen Bedeutung des Maastrichter Vertragswerks so wenig zu dessen Erläuterung und Begründung vor ihren Bürgern beigetragen haben. Immerhin wurde in Maastricht die Gründung einer europäischen Union beschlossen. Dieses Defizit besteht übrigens nicht nur in Deutschland, sondern es bestand und besteht auch in Frankreich und Grossbritannien (so haben in Frankreich zwar 51,05 Prozent der Teilnehmer an dem Referendum für Maastricht gestimmt, allerdings überwogen in 13 der insgesamt 22 französischen Regionen die ablehnenden Stimmen; die Redaktion). Dies ist nicht nur kein guter demokratischer Stil.

Alfred König in "Memopress“ 2/1993. (Auszug). Der ganze Artikel kann angefordert werden.
(Prüfen + Handeln, Fach, CH-8215 Hallau)

 

Frei bleiben!

"Auf unsere urschweizerischen demokratischen Freiheiten und Besonderheiten will ich nicht verzichten und auch nicht das Schicksal Österreichs teilen, das von einer sozialistisch dominierten EU völlig unangemessen gedemütigt worden ist.“

Nationalrat Claude Frey
(TagesAnzeiger 26.1.01)

 

Brüssel bestimmt

Wir könnten nicht mehr über Wichtiges abstimmen!

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