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Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
Sprachrohr der Aktion Volk + Parlament -
übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.

Postfach 218, CH-3000 Bern 16,
Homepage: www.uno-nein.ch

 

UNO-Beitritt hiesse für die Schweiz:

  • Preisgabe der schweizerischen Neutralität und Souveränität.
  • Wir werden in internationale Konflikte hineingezogen und allenfalls zur Zielscheibe von Terror, Massenvernichtungswaffen etc.
  • Wir Bürgerinnen und Bürger verlieren an Freiheit.
  • Regierung, Politiker, Diplomaten und Funktionäre gewinnen an Macht.
  • Das Volk wird international bevormundet.
  • Politiker, Diplomaten und Funktionäre bekommen freie Bahn für ihre Internationalisierungsgelüste und die Geldverschwendung.
  • Der UNO-Beitritt ist ein Etappenziel für den EU- und den NATO-Beitritt.

Es geht beim UNO-Beitritt nicht um die Bekämpfung des Hungers. Es geht nicht um Flüchtlingshilfe, Bildung, Gesundheit, Umweltschutz und dergleichen. Das ist Sache der Unterorganisationen, und dort sind wir dabei.
Es geht darum, ob wir einen Vertrag unterschreiben und unsere Neutralität und Souveränität preisgeben wollen. Und es geht darum, ob wir unsere Sicherheit dem gefährlichen Wahn einer "kollektiven Verantwortung" opfern wollen. Das Schweizer Volk hätte immer weniger zu sagen und immer mehr zu zahlen.

Als Vollmitglied der UNO müssten wir einen verbindlichen Vertrag unterzeichnen mit folgenden Verpflichtungen: Teilnahme an wirtschaftlichen und politischen Sanktionen und Boykotten gegen Drittstaaten, d. h. Brotsperre, Aushungerung eines Volkes (Art. 41 UNO-Charta).

Art. 41 der UNO-Charta lautet:
Der Sicherheitsrat kann beschliessen, welche Massnahmen – unter Ausschluss von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Massnahmen durchzuführen. Sie können
  • die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen,
  • des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs,
  • der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten
  • und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschliessen.

 

Laut Artikel 42 der UNO-Charta können diese Massnahmen zusätzlich einschliessen: (militärische) Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See-, oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen.

 

Artikel 43 der UNO-Charta lautet:
Alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichten sich, (...) nach Massgabe eines oder mehrerer Sonderabkommen, dem Sicherheitsrat auf sein Ersuchen Streitkräfte zur Verfügung zu stellen, Beistand zu leisten und Erleichterungen einschliesslich des Durchmarschrechts zu gewähren (...).
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