Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
Sprachrohr der Aktion Volk + Parlament -
übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.
(Aus «Schweizerzeit», PF. 8416 Flaach, 12.08.2005)
Personenfreizügigkeit heisst ungebremste Zuwanderung. Jeder Osteuropäer - ob aus Polen, Tschechien, der Slowakei, Malta, Ungarn, Estland, Lettland, Zypern, Litauen oder Slowenien – erhält einen Rechtsanspruch, in die Schweiz einzuwandern, hier Arbeit zu suchen und unsere Sozialwerke in Anspruch zu nehmen.
Jeder Osteuropäer kann in der Schweiz 6 Monate lang Arbeit suchen. Er „hat das Recht“, sich in die Schweiz „zu begeben, um sich eine Beschäftigung zu suchen (…) und sich während sechs Monaten dort aufzuhalten“. Verlängerung bis 1 Jahr ist möglich.
(Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU vom 21.06.1999, Art 2, [1])
Wer eine Stelle findet, erhält eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens fünf Jahren. Er kann bleiben, selbst wenn er die Stelle nicht antritt.
(Anhang I, Art. 6 [6])
Die Aufenthaltsbewilligung gilt auch für Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und Grosseltern (auch die des Ehepartners).
(Anhang I, Art 3 [2], a und b)
„Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis.“ Grenzgänger ist, wer „einmal in der Woche an seinem Wohnort zurückkehrt“ (z.B. per Bus in die Oststaaten).
(Anhang I, Art. 7)
Jeder EU-Oststudent erhält ein Aufenthaltsrecht – mit Ehegatte und Kindern.
(Anhang I, Art. 3 [2], c)
Jeder EU-Osteuropäer hat Anspruch auf Schweizer Sozialleistungen. Er erhält Arbeitslosengelder, Invalidenrenten, Krankentaggeld, Ergänzungsleistungen. Jeder ist sofort nach Schweizer Standard krankenversichert, inklusive seiner Familie in seiner Heimat.
Ost-Personenfreizügigkeit heisst:
Jeder hat das Recht auf Zuwanderung in die Schweiz!
Stimmen gegnerischer Komitees
Das überparlamentarische Komitee gegen Ost-Personenfreizügigkeit schreibt:
Nein zur Einwanderung in die Sozialwerke
Laut der deutschen ‹Bundesanstalt für Arbeit› verloren innert einem Jahr Ost-Personenfreizügigkeit rund 25'000 Deutsche ihre Arbeit (allein aus dem Metzgergewerbe).
Sie wurden durch Billigstlohnarbeiter aus dem Osten schlicht wegrationalisiert. Die Arbeitslosen fielen dann der Arbeitslosenkasse zur Last. Soll das auch bei uns so kommen?
Offene Grenzen haben für die Schweiz zwangsläufig eine Nivellierung nach unten zur Folge. Ost-Personenfreizügigkeit bedeutet:
Frankreich und Holland stimmten mutig gegen die EU-Verfassung. Wir empfehlen:
Nein zur Ost-Personenfreizügigkeit, denn sie ist ein Schritt Richtung EU-Beitritt!
Das „Schweizerisches Komitee für sichere Arbeitsplätze und solide Sozialwerke“ nimmt wie folgt Stellung:
(Pressekonferenz vom 8.7.05, Auszüge.)
Negative Erfahrungen mit der Personen-Freizügigkeit
(Aus dem Referat vom 08.07.2005 von NR Attilio Binasca)
Die Gefahren und Risiken werden verniedlicht. Die offiziellen Prognosen für das Wirtschaftswachstum sind wie oft zu optimistisch.
Sobald die Ausdehnung der Personen-Freizügigkeit Tatsache ist, werden die Steuerzahler im Blick auf die Sozialversicherungen zur Kasse gebeten. Wird die Mehrwertsteuer angehoben?
Im Tessin hat seit Inkrafttreten der Phase 2 der Bilateralen Verträge am 1. Juni 2004 die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte zugenommen.
Die Unternehmen und nicht die Bürokratie stärken
(Aus dem Referat vom 8.7. von NR Toni Bortoluzzi)
Mit dem „Zugang zu neuen Märkten“ hat die Personen-Freizügigkeit nichts zu tun:
Die Märkte sind bereits geöffnet, auch im Blick auf die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten. Am 25. September geht es einzig um die Frage der freien Einwanderung. Leider hört man von der Bundesverwaltung und den Wirtschaftsverbänden immer wieder andere Behauptungen.
Die flankierenden Massnahmen bringen für die zu 95% aus Klein- und Mittel-Unternehmen (KMU) bestehende Wirtschaft vor allem Nachteile durch viel Bürokratie. Die Einstellung von 150 Inspektoren bringt Kosten von 20 Mio. Franken zu Lasten des Steuerzahlers.
Nach Ablauf der Übergangsfristen werden die Löhne sinken und die Arbeitslosigkeit wird ansteigen. Die inländischen Arbeitskräfte werden von osteuropäischen Billigarbeitskräften aus dem Arbeitsmarkt in die Sozialwerke gedrängt. Das inländische Gewerbe wird auf Grund der Kosten der flankierenden Massnahmen weniger Arbeitskräfte einstellen.
Soziale Sicherheit für Schweizer statt importierte Arbeitslosigkeit
(Aus dem Referat vom 8.7. von NR Bernhard Hess)
Seit dem 1 Juni 2004, als die arbeitsmarktrechtliche Inländerbevorzugung fiel, wurde 11'000 Deutschen und über 9'000 Portugiesen eine neue Arbeitsbewilligung erteilt. Nun will man auch noch Polen, Ungarn, Slowaken, Tschechen, Litauern usw. die freie Einwanderung erlauben. In diesen Ländern verdienen Arbeitnehmer einen Bruchteil des hierzulande – bis anhin – Üblichen. Trotz „flankierenden Massnahmen“ würden die Löhne unter massiven Druck geraten. Viele Einwanderer werden der Sozialhilfe zur Last fallen, besonders solche, die als sog. „selbständig Erwerbende“ und Konkurrenten des Gewerbes in die Schweiz kommen. Die Arbeitslosigkeit und die Kosten im Sozialbereich werden massiv steigen. Die Gewerkschaftsbosse helfen den multinationalen Unternehmen, Billigarbeiter aus dem Osten in die Schweiz zu holen und alle Löhne zu drücken.
Prüfen + Handeln, Juli 2005
Die EU hat uns das Recht eingeräumt, Nein zu sagen
(Aus dem Referat vom 8.7 von NR Luzi Stamm)
Um den Stimmbürger zu einem „Ja“ zu bewegen, wird behauptet, die „Bilateralen I“ würden gekündigt, wenn wir uns weigern, die Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten auszuweiten.
Bis vor Kurzem tönte alles anders
Bis vor Kurzem argumentierten die Befürworter, die Personenfreizügigkeit müsse unbedingt ausgeweitet werden, weil sie uns grosse Vorteile bringe. Von einer „grossen Chance“ wurde gesprochen, vor der „Erschliessung von neuen Märkten“, etc. (ein offensichtlicher Unsinn, denn offene Märkte haben wir längst, jetzt geht es nur um die freie Zuwanderung aus den EU-Oststaaten). Der Bundesrat erachtete die Vorteile einer Ausweitung der Personenfreizügigkeit sogar für so gross, dass er der EU auf Kosten der Schweizer Steuerzahler sage und schreibe eine Milliarde Franken zusicherte (zahlbar in den nächsten fünf Jahren je 200 Mio).
Offensichtlich dämmert den Befürwortern, wie haltlos die Behauptung ist, freie Einwanderung aus den EU-Oststaaten bringe uns Vorteile und wirtschaftliches Wachstum. Das Schweizer Volk beginnt vor allem auch am Beispiel Deutschland zu merken, was unserem Land blühen würde, wenn aus Ländern, in denen die Menschen – wenn sie überhaupt einen Job haben – zehn mal weniger verdienen als bei uns, freie Zuwanderung ermöglicht wird. Zu sichtbar sind in Deutschland das Sinken des Wohlstands und das Steigen von Arbeitslosigkeit, Armut und sozialen Problemen. Also ändern die Befürworter flugs die Strategie. Von Vorteilen ist immer weniger die Rede; hingegen bleibe der Schweiz gar nichts anderes übrig, als Ja zu sagen. Denn die EU werde sich nicht bieten lassen, dass für einzelne EU-Ländern (die 10 neuen) eine andere Regelung gilt als für die 15 alten Staaten. Die EU werde deshalb die bisherigen Verträge kündigen, womit wir vor einem europapolitischen Scherbenhaufen stehen würden.
Die Möglichkeit, Nein zu sagen, wurde uns von der EU selbst eingeräumt
Das ist exakt das Gegenteil von dem, was uns vor rund fünf Jahren erzählt wurde. In den Bilateralen I wurde mit der EU ausgehandelt, dass der freie Personenverkehr ausschliesslich für die alten 15 EU-Staaten gilt.
Der Bundesrat hat in der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats denn auch kleinlaut zugeben müssen, dass er nicht sagen könne, wo und wann die EU je erklärt haben soll, die Bilateralen I würden bei einem Nein gekündigt. Mit anderen Worten ist das Argument in der Schweiz selbst – von den Befürwortern der Ausweitung der Personenfreizügigkeit – erfunden worden.
Entscheidend ist somit die Frage, ob die EU ein Interesse an einer Kündigung hätte. Damit würden alle sieben Dossiers der Bilateralen I dahinfallen (wegen der „Guillotine-Klausel“); inklusive Landverkehrsabkommen, womit die 40-Tonnen-Lastwagen aus der EU das Recht verlieren würden, durch die Schweiz zu fahren. Die Schweiz könnte die Preise für EU-Lastwagen beliebig anheben oder deren Durchfahrt verbieten. Die EU wird sich wohl hüten, solche Vorteile aufzugeben. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass eine Kündigung der Bilateralen I durch die EU einstimmig erfolgen müsste.
Pressemitteilung der Aktion Volk+Parlament betreffend Feier “Rütlirapport”
Rütli/Seelisberg. Nach der Feier des Rütlirapportes fand ein Treffen aus dem gesamtschweizerischen Kreis der 2200 ideell und finanziell Unterstützenden der Aktion Volk + Parlament statt, an welchem die Worte von Bundesrat Blocher beherzigt wurden: „Ordnung in die Herzen und Köpfe zu bringen“ und (angesichts der irreführenden Riesenkampagne der Befürworter einer Personenfreizügigkeit) „den Kampf gegen das: Es nützt nichts“ weiterzuführen.
Scharf kritisiert wurde, dass in den Inseraten der Befürworter die sich negativ auswirkende „Personenfreizügigkeit“ um die es geht, ersetzt wurde durch „Personenverkehr, schrittweise, kontrolliert“, was jedoch nur für die Übergangszeit bis 2011/14 gelte. Nach dieser Zeit hätten 470 Millionen Menschen, wovon viele Arbeitslose, das Recht, frei in die Schweiz einzuwandern.
Betont wurde an dem Treffen auch, dass die als Befürworter-Argument genannte Zuwanderung von spezialisierten Arbeitskräften dosiert schon heute möglich sei. Auch seien die Märkte – auch ein Argument – jetzt schon offen. Die auch für die EU sehr vorteilhaften Bilateralen Verträge I seien vertraglich gesichert und nicht in Gefahr, wie behauptet werde. Dass sich das Schengen-Konzept angesichts neuer Terroranschläge als zu wenig wirksam erweise, zeige wie der Bürger, der als Souverän entscheiden müsse, unrichtig informiert werde. Die Aktion Volk + Parlament empfiehlt für den 25. September ein Nein. Gegen einen neu zu verhandelnden dauernd kontrollierten und nach Bedarf schrittweise regulierten Personenverkehr, der unsere Souveränität gewährleistet und Arbeitnehmer und Kleinunternehmer schützt, wäre hingegen nichts einzuwenden.
Aktion Volk + Parlament, Hallau