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(Parteiversammlungen vor Abstimmungen)

Das Abstimmungsbüchlein für den 25. November 2012 betreffend Tierseuchengesetz TSG wird gemäss Bundeskanzlei gesetzeskonform erst frühestens vier und spätestens drei Wochen vor der Abstimmung verteilt. Die Parolenfassung erfolgt in vielen Parteiversammlungen jedoch schon vorher. Wer keinen Zugang ins Internet hat oder nicht weiss, dass die Vorlage schon auf der Website des Bundes http://www.admin.ch eingesehen werden kann, ist im Nachteil. Wird einer Vorlage wie der vorliegenden im Parlament praktisch unbestritten zugestimmt, wird sie an Partei-Versammlungen meist nicht einmal kontradiktorisch behandelt.

Warum aber die grosse Einigkeit im Parlament mit nur einer Gegenstimme und wenigen Enthaltungen? Vertraut das Gros der Parlamentarier nach dem üblichen Delegationsprinzip auch jetzt der kleinen Parlamentariergruppe, die sich näher damit befasst, und der Weltgesundheits-Organisation WHO, welche durch die internationalen Pharmakonzerne beeinflusst werden dürfte.

Im Abstimmungsbüchlein sind die Argumente aus Konsumenten-Sicht einer kürzlich entstanden Frauengruppe nicht enthalten.
Auf ihrer Webseite http://frauen-gegen-tsg.ch wird durch eine Biologin die wissenschaftlich begründete Forderung "Keine Impfrückstände in unserer Nahrung!" gestellt.
Wer in der Verantwortung steht, diese wichtige Gesetzesvorlage seriös zu beurteilen, muss alle verfügbaren Fakten und Argumente kennen.
Diese engagierten Frauen verdienen es, beachtet und Ernst genommen zu werden.
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