Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 25. März 2010 die von Emil Rahm eingereichte Petition vorgeprüft.
Der Petitionär verlangt von der Bundesversammlung, zu klären, was mit bestehenden und künftigen Verträgen geschieht, sollte die Bundesrepublik Deutschland (BRD) einmal nicht mehr existieren.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, der Petition keine Folge zu geben, weil sie das Anliegen der Petition ablehnt.
1. Inhalt der Petition
Der Petitionär verlangt von der Bundesversammlung, zu klären, was bei einer Nichtexistenz der BRD im Hinblick auf bestehende und künftige Verträge vorzukehren sei.
2. Erwägungen der Kommission
Nach Meinung der Kommission ist die BRD ganz klar ein Staat im Sinne des Völkerrechts; sie vereinigt die Elemente, die einen Staat ausmachen: Sie verfügt über ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt, deren Autorität gesellschaftlich und gesetzlich anerkannt ist. Da an der Staatseigenschaft der BRD in den Augen der Kommission nicht gezweifelt werden kann, stellt sich für sie die vom Petitionär aufgeworfene Frage nicht. Deshalb lehnt sie die Petition ab.
|