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Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
Sprachrohr der Aktion Volk + Parlament -
übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.

Allen, die mit Leserbriefen und finanziell mitgeholfen haben, den Kampf gegen die Schengen-Vorlage zu führen, möchte ich von Herzen danken.

Um einen persönlichen Kontakt zu ermöglichen, empfehle ich Ihnen, den „Rütli-Rapport 2005“ vom 24.7.05 gemäss beiliegender Einladung zu besuchen. Interessenten für ein kurzes Treffen können sich nach dem offiziellen Teil zum Picknick bei der Markierung „Aktion Volk + Parlament“ einfinden.

Am Rütli-Rapport möchte ich Bundesrat Blocher möglichst viele von Ihnen mit Namen und Wohnort unterschriebene Briefe übergeben. Wer am Rapport nicht teilnehmen kann, möge mir den Brief mit Unterschrift(en) per Post zustellen. Gleichzeitig können Sie auch unterschriebene Petitionen betreffend Bundesgericht gemäss Beilage mitsenden. Es ist dringend nötig, dass nach den manipulierten Abstimmungen – wie Verweigerung des obligatorischen Referendums – Wege zur Lösung der Probleme aufgezeigt werden.

Einen grossen Teil des Abstimmungsdefizits werde ich übernehmen und weitere Einzahlungen für die kommende Abstimmung vom 25. September verwenden. Vielen Dank im Voraus. Die Aussichten, diesmal zu gewinnen und gar das Schengen-Resultat ins Wanken zu bringen, sind gut.

Rückblickend kann ich dem beipflichten, was die Jungendbewegung Young4FUN.ch für Freiheit, Unabhängigkeit und Neutralität, 9501 Wil, über das Ergebnis der Schengen-Kampagne und –Abstimmung schreibt:

„Schengen hat das Ständemehr nicht erreicht! Wenn Bundesrat und Parlament ehrlich gewesen wären, hätten sie eine aussenpolitische Vorlage von dieser Bedeutung dem obligatorischen Referendum und damit dem Ständemehr unterstellt. Schengen wäre so abgelehnt worden! Trotzdem: Die Annahme von Schengen ist enttäuschend. Es ist eine grosse Niederlage für die Zukunft der Schweiz. Wir danken den vielen Bürgerinnen und Bürgern, welche mit viel Herz, Einsatz und Verstand gekämpft haben. Das Abstimmungsergebnis war das Resultat einer massiven, unfairen Propagandalawine, welche Behörden, Euroturbos, Medien und grosse Wirtschaftsverbände betrieben haben. Die Aussenpolitik der Schweiz und die Entwicklung des Schengen-Vertrages müssen nun besonders kritisch beobachtet werden. Die Schweizer EU-Gegner haben heute eine wichtige Schlacht verloren, der Krieg wird aber am 25.September bei der Abstimmung über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit besonders gefährlich. Denn die Zulassung einer freien Einwanderung wiegt in Verbindung mit der Abschaffung der Grenzkontrollen besonders schwer. Die Ost-Personenfreizügigkeit heisst für Schweizerinnen und Schweizer konkret:

Zuwanderungsdruck von billigen Arbeitskräften, Abwanderung von Firmen, tiefere Löhne, mehr Arbeitslose, ungebremste Zuwanderung zum Sozialsystem, Milliardenkosten, weitere EU-Annäherung, weniger Wohlstand, mehr Armut, Überfremdung.

Damit die Schweiz nicht in den Ruin getrieben wird, muss dies unter allen Umständen verhindert werden. Die Schlussoffensive der Gegnerschaft von Schengen macht Mut für die bevorstehende Abstimmung. Wenn es gelingt, die nächsten Monate in dieser Intensität weiterzukämpfen und die Wahrheit über das Personenfreizügigkeitsdossier zu verbreiten, ist diese Abstimmung zu gewinnen.“

Ich danke für Ihre weitere Unterstützung des Kampfes für eine unabhängige Schweiz und grüsse Sie freundlich

Emil Rahm

Volks- und Parlamentsabstimmungen

Förderung behördlicher Glaubwürdigkeit

Sehr geehrter Herr Bundesgerichtpräsident
Sehr geehrtes Bundesgericht

Dass in unserem Land nicht ein Gericht von wenigen Personen, sondern das Parlament resp. das Volk das letzte Wort hat, entspricht unserem Verständnis von Demokratie.

Fehler können jedoch zu unguten Fehlentscheidungen führen, welche auch die Glaubwürdigkeit der Instanzen untergraben. So erklärte Prof. Georg Kreis, Direktor des Europainstituts der Uni Basel gemäss Zeitungsberichten im Blick auf die Abstimmung vom 5. Juni 2003: “Wenn ich vor der Wahl stehe zwischen fast unehrlicher Austrickserei oder Überforderung und fehlendem Überblick, dann neige ich zum Zweiten“. Unrichtige und z.T. widersprüchliche bundesrätliche Äusserungen, das Fehlen von für die Entscheidung notwendigen Informationen in den Erläuterungen, wie z.B. die „Erklärung der Schweiz“ in der sich der Bundesrat der EU gegenüber gemäss Prof. Dr. jur. H.U. Walder verfassungswidrig verpflichtet hat, führten zu Abstimmungsbeschwerden und juristischen Feststellungen, dass Volk und Stände bei der Abstimmung über Schengen hätten zustimmen müssen.

Das deponierte EU-Beitrittsgesuch ist unseres Erachtens verfassungswidrig. Es wurde ja nicht mit der EU um Bedingungen für einen Beitritt verhandelt, sondern bereits ohne Auftrag des Volks ein Beitrittsgesuch gestellt.

Gemäss Art. 2 der Bundesverfassung hat der Bund die Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes zum Zweck, was ohne Volksentscheid u.E. nicht ermächtigt, ein Beitrittsgesuch zu einer Organisation, die unsere Unabhängigkeit aufhebt, einzureichen.
Die Bedeutung der Behauptung der Unabhängigkeit wird ja im Artikel 266 des Strafgesetzbuches unterstrichen, wenn es dort heisst: „Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden… wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis fünf Jahren bestraft.“
Wenn das EU Beitrittsgesuch nicht umgehend zurückgezogen wird, solidarisieren sich Bundesrat und Parlament mit der verfassungswidrigen Deponierung des Gesuchs. Schon am 8. August 2003 hat unsere Aktion die Vereinigte Bundesversammlung in einer Petition ersucht, das EU-Beitrittsgesuch zurückzuziehen, was jedoch durch die Räte abgelehnt wurde.

Wir sind überzeugt, dass es unserem Volk und der Glaubwürdigkeit unserer Behörden dient, wenn Sie als höchste richterliche Instanz nicht nur dort eingreifen, wo Sie für ein verbindliches Urteil zuständig sind, sondern auch mit Empfehlungen versuchen, die Zuständigen zu einer Korrektur von Entscheiden zu bewegen oder spätere Fehlentscheide zu verhindern. In diesem Sinne ersuchen wir Sie freundlich, tätig zu werden.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Für die Aktion Volk und Parlament

Emil Rahm

 

Ergänzende Ausführungen

Gemäss den beiliegenden Schreiben vom Mitte April 2005 an die Mitglieder der Schweizerischen Bundesversammlung und vom 27. April 2005 an den Schweizerischen Bundesrat von Prof. Dr. jur. H.U. Walder, Präsident der Bewegung für Unabhängigkeit, Sempach, fehlte in den Abstimmungs-Erläuterungen die „Erklärung der Schweiz“, wonach sich der Bundesrat verpflichtet hat, alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um Schengen-Nachfolgerecht so schnell wie möglich einzuführen. Darunter könnte auch der Europäische Haftbefehl fallen. Diese Erklärung nehme dem Bundesrat seine Unabhängigkeit und verlagere Gesetzgebungsverfahren ins Ausland, so dass es sich um eine Verfassungsabstimmung handle, die das Ständemehr erfordere, das am 5. Juni nicht erreicht worden ist. Die Erklärung sei verfassungswidrig. In der Erläuterung seien auch bezüglich Kündigungsmöglichkeit unrichtige, lückenhafte Angaben gemacht, wobei die Existenz eines Gemischten Ausschusses verschwiegen worden sei.

Es wurden auch Abstimmungsbeschwerden eingerichtet, die eigenartigerweise auch bei eidgenössischen Abstimmungen an die kantonalen Regierungen gerichtet werden müssen. So richtete Prof. Dr. jur. H.U. Walder, Zollikon und Sempach die beiliegende Beschwerde ein, die Folgendes beinhaltet: Verbotene Irreführung der Stimmberechtigten. Unvollständige Erläuterungen. Verfassungswidrige „Erklärung der Schweiz“ durch den Bundesrat. Verschweigen der Zusammensetzung und der Befugnisse des Gemischten Ausschusses, der gemäss Assoziierungsabkommen tätig werden soll.

Gemäss beiliegendem Leserbrief bedauert ein Bürger, dass die Behörden versuchen, heikle Entscheide am Volk vorbeizuschmuggeln. Mit grosses Aufwand müssten Einzelne oder Parteien die Mitentscheidung mit dem fakultativen Referendum hart erkämpfen, was die immer wieder bedauerte Kluft zwischen Bürgern und Behörden nicht verkleinere. Es stellt sich hier die Frage, ob abgesehen von der erst nach dem Beschluss des Parlaments bekannt gewordene „Erklärung der Schweiz“ nicht schon vorher ein obligatorisches Referendum gegeben war, da fremdes Recht übernommen werden soll, dessen Weiterentwicklung nicht ohne Probleme verhindert werden kann und weil das Gesetzgebungsverfahren ins Ausland verlagert wird.

Die beiliegenden Auszüge aus praktisch ausschliesslich negativen in den nach der Abstimmung vom 5.6. erschienen Leserbriefe zeigen auf, dass im Volk eine grosse Verunsicherung, ja Missstimmung herrscht, die dringend überwunden werden muss.

Konkrete Fragen

  1. Wäre für die Abstimmung Schengen speziell im Blick auf die Verpflichtungen bezüglich Nachfolgerecht das Obligatorische Referendum nötig gewesen, wie dies u.a. Prof. Walder und alt Ständerat Dr. Hefti vertreten?
  2. Kann nur die Bundesversammlung auf ihren gegenteiligen, angeblich verfassungswidrigen Beschluss zurückkommen?
  3. Kann eine Abstimmung, die verfassungswidrig auf Grund des Fakultativen Referendums durchgeführt wurde, nachträglich als eine dem Obligatorischen Referendum unterliegende Abstimmung bezeichnet werden, wonach auch das Ständemehr zu berücksichtigen ist?
  4. Welche rechtlichen Konsequenzen haben die geschilderten fehlenden und unrichtigen Informationen des Bundesrates, speziell in den Erläuterungen?
  5. Hätte nicht gleichzeitig über Schengen und Personenfreizügigkeit abgestimmt werden müssen? (Einheit der Materie?)
  6. Ist das durch den Bundesrat eingereichte und neu ausdrücklich nicht zurückzuziehende EU-Beitrittsgesuch verfassungswidrig?

 

Antwort des Bundesgerichtes

Sehr geehrter Herr Rahm

Herr Bundesgerichtspräsident Nay hat Ihr Schreiben vom 20. Juni zur Kenntnis genommen. Sie äussern sich darin zur Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 betreffend die Abkommen „Schengen“ und „Dublin“. Beigelegt ist Ihrer Eingabe nebst weiteren Unterlagen ein von 47 Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus der ganzen Schweiz unterzeichnetes Schreiben, welches ebenfalls die erwähnte Volksabstimmung betrifft. Sie ersuchen indessen das Bundesgericht nicht um einen Entscheid, und Ihre Eingabe entspricht auch nicht der Form eines Rechtsmittels.

Das Bundesgericht kann nur im Rahmen von gesetzlich genau umschriebenen Verfahren Entscheide letzter kantonaler Instanzen und gewisser Bundesbehörden überprüfen. Ausserhalb eines solchen Verfahrens kann es zu Rechts- oder Sachfragen nicht Stellung nehmen. Deshalb kann es auch in keiner Weise Empfehlungen abgeben, wie Sie sie wünschten.

Freundliche Grüsse

i.A. des Bundesgerichtspräsidenten

Der Adjunkt des Generalsekretärs

Beat Schwabe

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