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bis drei wöchentlichen Newsletters.

wegen angeblicher Verletzung des Rassismuss-Strafartikels 261 bis

Beurteilung der Auseinandersetzung durch alt Oberrichter Hans Isler

Eine antirassistische Verschwörung?

(Verschwörung: Geheime Verbindung mehrerer Personen, die unbemerkt ein Ziel verfolgen.
Siehe auch «So wird der nötige Rassismus-Strafartikel missbraucht»)

  • Als 1996 plötzlich von jüdischer Seite öffentlich gegen das Buch «Geheimgesellschaften» Band I Sturm gelaufen wurde und der Buchhandel, der das Buch in grosser Zahl schon jahrelang ohne Komplikationen verkauft hatte, es aus Angst im Blick auf den neuen Strafartikel aus dem Sortiment nahm, bot ich den Lesern der Memopress, die sich ein Urteil bilden möchten, an, das Buch, das ich nicht führte, zu vermitteln. (Memopress 1/96) Nicht jeder hatte Gelegenheit, das Buch in einer Bibliothek einzusehen,wo es auch heute noch eingesehen werden kann. Das Buch wird auch wieder in jenen Kantonen durch den Buchhandel vermittelt, wo es eine Zeit lang nicht mehr erhältlich war und kann im Internet eingesehen und heruntergeladen werden.
  • Die Schaffhauser Arbeiterzeitung AZ verlangte ein solches Exemplar zum Studium, sandte aber meine Versandmeldung an den Dr. Sigi Feigel bekannten Juristen Dr. Felix Klaus, Zürich. Dann ging es wie folgt belegt weiter:
  • 25.07.1996 Strafanzeige von Dr. Felix Klaus Zürich, Bekannter von Dr. Sigi Feigel von der Israelitischen Kultusgemeinde Zürich. Dr. Sigi Feigel bezeichnete die Gegner des Strafartikels pauschal als «politisches Lumpengesindel» (Memopress 1/96). In einer Sendung von Radio Munot, Schaffhausen, vom 30.07.96 titulierte mich Feigl, (der mit Felix Klaus in einer Arbeitsgruppe Jura wirkte) als «Narr». Solche Titulierungen erfolgten weder vom Verfasser der «Geheimgesellschaften», noch von mir.
  • 18.03.1997 Strafbefehl des Schaffhauser Untersuchungsrichters W. Zürcher mit Gutachten von Assistenz Professor Dr. Marcel A. Niggli, Zürich, mit Kopie an die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft erhob keine Klage beim zuständigen Gericht.
  • 20.03.1997 Medieninformation des Untersuchungsrichteramtes Schaffhausen.
    Diese bezeichnete ich unausgewogen, als zu belastend und darum umso rufschädigender.
  • 14.11.1996 Gutachten von Assistenz-Prof. Dr. Marcel A. Niggli, der mich am Fernsehen bereits im Sinne seines Gutachtens vorverurteilt hatte. Er gab den 500seitigen Kommentar zum Artikel 261bis StGB «Rassendiskriminierung» mit Vorwort von Dr. Sigi Feigl heraus. Warum ist ein Kommentar von 500 Seiten für einen einzigen Strafartikel nötig? Niggli im «Bund»: «Kein einiges Wort im Gesetz ist unproblematisch».

    Niggli schreibt, das beanstandete Buch richte sich nicht gegen eine bestimmte Rasse, Ethnie oder Religion, sondern ausschliesslich gegen die Gruppe der Illuminaten. Es lasse aber beim Durchschnittsleser den Gedanken aufkommen, dass die Rothschilds, die als Vertreter der Juden erwähnt wurden, das Übel dieser Welt darstellen. Konsequenz: Wer mich als Schweizerbürger kritisiert ist ein Antischweizer!

    Gemäss NZZ vom 03.02.1997 wurde Niggli als Vertreter der Schweiz im Falle Werner K. Rey als «unredlich zitierender» und durch Prof. Stefan Trechsel als «falsch auslegender Experte» bezeichnet. («So wird der nötige Rassismus-Strafartikel missbraucht»)
  • Stellungnahme von Emil Rahm zum Gutachten Niggli.
    Obwohl ein ehemaliger Oberrichter mir erklärte, ich sei nicht im Unrecht, empfahl er mir, die Umtriebe eines Prozesses nicht auf mich zu nehmen und die Busse zu bezahlen. Angesichts der folgenden vielen öffentlichen Verurteilungen durch Gegner über die Presse hätte es sich aber gelohnt, den Prozess durchzustehen.

Überblick über meine Stellungnahme:

Fazit Seite 18-20. Die wesentlichsten Punkte.

1. Der Art. verstösst gegen Menschenrecht. Freiheitsrechte werden beschränkt, obwohl das Ständemehr nicht erreicht wurde. (Siehe auch Seite 2 oben)

4. Im Buch geht es nicht um Zugehörigkeit, sondern um Machtkonzentration und Taten.

6. Ich habe das Buch wegen einigen Passagen aus weltanschaulichen Gründen nicht empfohlen, aber - weil es plötzlich aus Angst nicht mehr erhältlich war - zur eigenen Meinungsbildung vermittelt. Auch Andersdenkende haben das Recht, sich zu äussern. Auch besteht ein Informationsrecht.

7. Der schlechte Straf- Artikel ist kontraproduktiv und schüchtert ein. Eine Nachbesserung ist nötig.

Hauptteil Seiten 1-17. Die wesentlichsten Punkte

S.2. Verwerfliche antijüdische Schriften führten im Berner Zionistenprozess von 1937 gemäss Zweiter Instanz wegen Meinungsäusserungs-Freiheit nicht zu einer Verurteilung. Das Buch Geheimgesellschaften enthält jedoch keine Polemik, wie Vernehmlassungen der Gegner des Straf- Artikels.

S.3. Im Strategiepapier des Pro-Komitees, das mir zugespielt wurde, heisst es, dass «die Gegner in eine 'unschweizerische' Ecke» gedrängt und isoliert werden müssen. (Antidiskriminierung durch Diskriminierung!)

S.4. Mithilfe leistete auch Jürg Frischknecht, verurteilt wegen Hausfriedensbruchs und von Hans-Ulrich Helfer, info.ch vom 13.12.1991 wie folgt kritisiert: «Vermengt Sachinformationen, Meinungen, unüberprüfbare Informationen und frisierte Darstellungen zu einem auf Fakten gestützten, glaubwürdigen und diskreditierenden Konstrukt.»

S.5 Unterschied zwischen der biblischen Thora und  auch den von Christus kritisierten Auslegungen, wie sie zum Teil später im Talmud wiedergegeben und oft ins Gegenteil gedreht sind.

S.8. Van Helsing portiert nicht eine jüdische Weltverschwörung, sondern kritisiert Taten.

S.9. Geldgeber hätten Despoten finanziert und durch entstandene Kriege Einfluss erlangt. Der Autor ruft aber zu Liebe und Versöhnung auf.

S.10. Buchhändler wurden eingeschüchtert und führten das Buch nicht mehr.

S.11. Helsing: In Wirklichkeit könnte niemand berechtigter auf die Rothschilds erbost sein, als die Juden selbst. Die Warburgs, Teil des Rothschild-Imperiums, halfen Hitler zu finanzieren. Zionistenführer hätten kaum etwas für die Rettung der Juden unternommen.

S12. Helsing stuft niemanden als minderwertig ein, wie es Hitler tat und wie es die Talmudisten tun.

S.14. Martin Bubers Zionsidee ist nicht biblisch, sondern weltlich. Gut ist, was den Zielen dient.

S.15. In den USA geführter Prozess zwischen Zionisten und antizionistischen Juden.

S.16. Die Finanzierung der Russen durch die Rothschildbank.

S.17. Zeitungen können in Fortsetzungen ungestraft drucken, Buchhändler werden bestraft.

Prof. Niggli behandelt und kritisiert Vieles, das im Blick auf den Strafartikel gar nicht relevant ist. Nur so sind die hohen Kosten für das Gutachten erklärlich.

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