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In der Sonntagszeitung vom 17.9. werde ich vom Journalisten Hans Stutz als „SVP-Antisemit“ qualifiziert. Das ist unzutreffend und darum eine strafbare Persönlichkeitsverletzung. Aber ich will Prozesse vermeiden, wäre aber befriedigt, wenn mir Hans Stutz gestatten würde, in seinen eigenen Schriften in denen er mich verleumdet, meine Stellungnahme darzulegen, die er bisher verweigert hat. In der Schweiz gibt es doch nicht nur eine Pressefreiheit, sondern auch eine Meinungsäusserungsfreiheit.
Mit solchen Verleumdungen werden patriotisch gesinnte Bürger und Parteien, die einen EU-Beitritt ablehnen, von internationalistisch ausgerichteten Publizisten unglaubwürdig und mundtot gemacht. Hans Stutz verunglimpft auch den Theologen (Magister) und Historiker Josef Rothkranz, wie jüdische Propheten der Bibel, die verfolgt und mundtot gemacht wurden, weil sie an Königen, Richtern, Schriftgelehrten und Geldwechslern nötige Kritik übten. Die Bücher von Rothkranz wie „Der Vertrag von Maastricht - Endlösung für Europa?“, „Diktatur der Humanität“ oder „Vereinte Religionen der Welt“ kritisieren in wissenschaftlicher Weise Machenschaften von Teilen der Hochfinanz sowie politischen und religiösen Drahtziehern.
Ins gleiche Horn stösst der Publizist Dr. Bruno Bandulet (Bad Kissingen), der darauf hinweist, dass mit dem neuen Charta-Entwurf der EU ein europäischer Einheitsstaat mit diktatorischer Ausrichtung, gespeist aus Quellen marxistisch-leninistischer Ideologie, vorbereitet werde. (Siehe „Topic“ 9/2000 und „Schweizerzeit“ vom 18.8.2000).
Im bezüglich Antisemistismus sensiblen Deutschland wurden die erwähnten Bücher nach einer Prüfung als nicht antisemitisch freigegeben. Obwohl auf die deutsche Praxis hingewiesen, hat jedoch ein Schaffhauser Untersuchungsrichter die an der Grenze beschlagnahmten Bücher vernichten lassen.
Die durch den gleichen Untersuchungsrichter früher ausgesprochene Busse wegen Vermittlung eines Buches, das auf der ganzen Welt trotz grosser Verbreitung zu keiner Verurteilung führte, basierte auf einem Gutachten des Assistenzprofessors Marcel A. Niggli, Freund des Urhebers der Anzeige. Im Falle Werner K. Rey wurde Niggli durch den Vertreter der Schweiz als unredlich zitierender und durch Prof. Stefan Trechsel als falsch auslegender Experte bezeichnet. (NZZ 3.2.97)