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Ideologie-Kritik in den Schulen gefordert

Die „Aktion gegen eine Gefährdung der Demokratie“ fordert „wirksame Bestimmungen, um sowohl in den Schulen als auch im Militär das Eindringen „revolutionären und totalitären Gedankengutes“ abzuwehren. In einer Eingabe an das Eidgenössische Departement des Innern, das Militärdepartement und an die kantonalen Erziehungsdirektionen wies die Aktion darauf hin, dass vor der Aufhebung der Ausnahmeartikel „leider“ die Gelegenheit nicht benutzt wurde, die Jugend durch solche Bestimmungen zu schützen. Sie fordere deshalb, dass „in diesem Sinne“ der gegenwartsbezogene Unterricht an den zivilen und militärischen Ideologien und politischen Theologien durch kompetente Fachkräfte „kritisch“ beleuchtet würden.

Die Aktion gab zu bedenken, dass die Schulen und insbesondere die Universitäten „durch demokratiefeindliche Ideologen“ unterwandert würden.

National Zeitung Basel, 23.6.1973

Die von Dr. jur. Jos. Bissegger als Präsident und Emil Rahm als Sekretär der Aktion unterzeichnete Eingabe wurde u.a. unterstützt durch:

  • Prof. Dr. Karl Berger, Zollikon
  • Pfarrer G. Henny, Ziefen
  • Markus Herzig, Fürsprecher
  • Dr. F. Lasagni, Chefarzt, Zofingen
  • Prof. Dr. W. Leupold, Amsoldingen
  • Prof. Dr. A. Stückelberger, Basel

Und weitere 52 Unterzeichner.

Die Politiker resp. die Parteien sind nun dringend gebeten, zusammen mit den Erziehungsdirektionen dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Staatbürgerunterrichtes auch gut vorbereitete Disputationen zwischen Politikern, Theologen und andern Fachleuten verschiedener Richtung durchgeführt werden, um einer einseitigen Indoktrinierung der Schüler vorzubeugen. Schüler und Studenten müssen lernen, die modernen Geistesströmung zu durchschauen, was am besten der Auseinandersetzung möglich ist.

«Verchristlichung» des Marxismus?

Nicht die Kommunistische Partei, sondern jene Neo(neu)marxisten, die den Marsch durch die Institutionen angetreten und diese zum Teil schon zerrüttet hätten, bilde eine Gefahr für den Staat, schreiben die «Basler Nachrichten» vom 1. August 1973.

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