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Die Pfingst-Proklamation
durch 230 ausserbiblische Dokumente bezeugt.

An Pfingsten bezeugte der vom Heiligen Geist ermutigte Apostel Petrus vor einer grossen Menschenschar, dass der gekreuzigte Jesus auferstanden sei und forderte zur Umkehr auf. Gemäss einer 1960 erschienen Schrift vom Regenbogen e. V., Frankfurt, gebe es 230 ausserbiblische Dokumente, welche die Auferstehung von Jesus Christus bezeugen. Nebst den bekannten Historikern der damaligen Zeit - Josephus Flavius, Plinius senior, Seneka und Tacitus - berichten auch die wenig bekannten Hormisius und Eischtschu, offizieller Biograph des Pontius Pilatus, bezw. dessen syrischer Leibarzt. Da beide Vertraute des römischen Statthalters waren, verfolgten sie in nächster Nähe den Strafprozess gegen Jesus und kannten seine Ankündigung, er werde am dritten Tag auferstehen. Neugierig-skeptisch hielten sie sich während jener Nacht in Grabesnähe auf.

Hormisius, Grieche, berichtet: Wir standen etwa 150 Schritte von der Felsenhöhle entfernt und beobachteten die Wachsoldaten. Unversehens wurde es ganz hell. Das Licht kam aus einer Wolke, die allmählich zur Erde schwebte. In Grabesnähe erschien plötzlich ein Mensch, wie aus Licht gestaltet. Der Boden dröhnte, die Wache sprang erschrocken auf und fiel sofort um. Wir fanden das Grab leer.
Weiteres hielten jüdische Schriftsteller fest, so Uriotha aus Galiläa, Hanon aus Mesopotamien, Scherbrum-Vater, Phernan aus Zarepta. Maferkants Zeugenbericht befindet sich in den Büchern "Die Statthalter von Palästina".

 

Gott spielen, wer leben darf?
Soll nach der Abstimmung vom 14. Juni im Labor entschieden werden, ob behinderte Menschen aussortiert werden?

Das aus Kreisen der CVP, SVP, BDP, EVP und SP bestehende Komitee "Nein zu PID (Präimplantationsdiagnostik)" schreibt:

Die Bundesverfassung hält heute unmissverständlich fest: „Der Mensch ist vor Missbräuchen der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie geschützt“ (Art. 119 Abs 1). Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es jedoch keinen Embryonenschutz mehr. Es können theoretisch beliebig viele Embryonen erzeugt und für medizinische Zwecke missbraucht werden!

Mit der geplanten Verfassungsänderung kann die PID eingeführt werden. Dadurch wird ermöglicht, dass künftig im Labor entschieden wird, ob Menschen mit Behinderungen geboren oder ausselektioniert werden! Mit einem NEIN am 14. Juni sagen Sie somit auch NEIN zur PID.

Die Verfassungsänderung ermöglicht die Erzeugung beliebig vieler Embryonen. Damit werden Tür und Tor für jedes künftig denkbare Fortpflanzungsverfahren geöffnet. Dass dies ein grosser Schritt hin zur schrankenlosen Reproduktionsmedizin darstellt, zeigen die weitergehenden Forderungen, die bereits im Raum stehen, so z.B. die Eizellspende, die Leihmutterschaft oder die Embryonenspende.

Die PID führt zu einer Diskriminierung von Menschen mit einer Behinderung, indem sie als unerwünschte und vermeidbare Risiken betrachtet werden. Folge davon könnten Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und der Krankenkassen sein. Auf der anderen Seite müssen sich Eltern künftig rechtfertigen, wenn sie sich gegen eine PID und für ein Kind mit Behinderung entscheiden.

Die geplante Aufhebung des Gefrierverbots für Embryonen ist nicht akzeptabel: Weil durchschnittlich rund 40 Embryonen für eine erfolgreiche Geburt gezeugt werden müssen, würden tausende überzählige Embryonen einem ungewissen Schicksal überlassen bzw. müssten nach spätestens 10 Jahren vernichtet oder der Forschung übergeben werden.

Das Parlament hat die bundesrätliche Vorlage massiv ausgeweitet. Es will die PID statt nur erblich belasteten Eltern allen Paaren, die mittels künstlicher Befruchtung ein Kind erhalten möchten, zugänglich machen. Damit werden alle Embryonen dem Selektionsverfahren „lebenswert – lebensunwert“ unterworfen. Über den Wert eines Menschen darf nicht im Labor entschieden werden!

 

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