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Exekutivmitglieder sollen die Möglichkeit haben, ihre Vorlagen volksnah vertreten zu können. Wie in der Arena sollten sie aber mit ebenbürtigen Andersdenkenden die Klinge kreuzen müssen. Minderheiten dürfen nicht überfahren werden.
Von einem Regierungsmitglied, dem ich die Stimme gegeben habe, und das anders denkt, als was es vertreten muss, erwarte ich, dass es sich offen zu seiner anderen Sicht bekennt. Will man das nicht, so sollen Andersdenkende ersetzt werden. Bundesrat Furgler liess sich vertreten, als er die Fristenlösung gegen seine ethische Überzeugung hätte vertreten müssen. Auch Ratspräsidenten sollen aus ihrer Überzeugung keine Geheimnisse machen, obwohl sie sich zurückhalten sollen.
Abstimmung vom 9. Februar 2013
Volksinitiative «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache»
Folgende Argumente des befürwortenden Komitees sind m. E. zu bedenken:
Gemäss Studien sinkt die Rate der Abtreibungen um 10 - 25%, (in der Schweiz pro Jahr ca. 1000 Kinder), wenn die Kosten selbst getragen werden.
Krankenkassen und die Gewissen aller, die zwar die Fristenlösung respektieren, aber Abtreibungen nicht mitfinanzieren wollen, werden entlastet. Eine Abtreibungs-Zusatzversicherung für 2 - 3 Franken ist günstig.
Die Krankenkassen sollen Leben retten und heilen, nicht aber das Töten finanzieren. «Abtreibungen, die durch psychosoziale und ideologische Überlegungen motiviert sind, entsprechen einem persönlichen Lebensstil. Die Kosten dafür sollen auch persönlich verantwortet werden». Dominique Baettig, Dr. med., a. Nationalrat, SVP.
Warum aus der Mitfinanzierung von Abtreibungen aussteigen?
8 bis 20 Mio. Franken werden jährlich für die Durchführung von Abtreibungen aufgewendet. Die wesentlich höheren indirekten Kosten, die durch psychische Störungen entstehen, sind da noch nicht mit eingerechnet. Eine grosse Metastudie (Zusammenfassung von 38 US-Studien) des Guttmacher Institute, New York, kam im Jahr 2009 zum Schluss, dass Abtreibungen bis zu einem Viertel abnehmen, wenn sie privat finanziert werden. In der Schweiz ist mit einer Abnahme von schätzungsweise 10% (bei 11’100 Abtreibungen im Jahr 2011) zu rechnen. Ins Gewicht fällt hier insbesondere der hohe Anteil von rund 50% der Abtreibungen durch die ausländische Wohnbevölkerung in der Schweiz. Starke psychische Störungen sind oft die Folgen von Abtreibungen. Dies belegt die grösste je verfasste Studie 1 zum Thema. Die Risiken, nach einer Abtreibung unter Angstzuständen, Depressionen, Alkohol- oder Drogensucht oder unter Selbsttötungsgedanken zu leiden, wurden von moderat bis hoch eingestuft. Die indirekten Folgekosten (Arzt- und Medikamentenkosten, Kosten für Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken oder für Alkohol- und Drogen-Entzug) über steigen die direkten Kosten der Abtreibungen um ein Vielfaches. Die private Finanzierung von Abtreibungen führt nicht dazu, dass Frauen zu illegalen Abtreibern gehen, wie das immer wieder behauptet wird. Österreich beweist seit fast vierzig Jahren, dass die private Finanzierung von Abtreibungen nicht zu illegalen Abtreibungen führt.
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