Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
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Professor Martin Jansen schreibt in der Sonntagszeitung vom 15.09.2013: "Ohne von der EU gedrängt zu sein, hat der Bundesrat - quasi als Ausdruck des guten Willens - vorgeschlagen, in den bilateralen Abkommen künftig den Europäischen Gerichtshof (EuGH), also das Gericht der Gegenpartei, als Schiedsgericht zu wählen". Gemäss dem emeritierten ETH-Professor Richard Senti sei eine solche Idee in keinen EU-Handelsabkommen zu finden.
Zwar wird seitens des Bundesrats relativiert, man könne ja nur die Meinung des EuGH zur Kenntnis nehmen, sei aber nicht verpflichtet, diese als Schiedsspruch anzuerkennen. Bei Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung von bilateralen Verträgen einseitig die Meinung des EU-Gerichtes zu konsultieren führt jedoch zu einem Druck. Mögliche Sanktionen könnten den Charakter einer Erpressung annehmen.
Müsste darum nicht neben dem EU-Gericht auch unser Bundesgericht beurteilen können? Müsste dann nicht je nach Fall unser Volk, das Parlament oder die Regierung entscheiden?
Könnten wir so nicht die Aufforderung Professor Jansens erfüllen, unsere Alleinstellungsmerkmale zu stärken und zu verteidigen - Souveränität, Neutralität, direkte Demokratie, Marktwirtschaft, Sozialpartnerschaft und Leistungsbereitschaft?