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Leider erhalten wir Stimmbürger, also auch die Delegierten oder Mitglieder von Parteien, die Stimmunterlagen erst etwa 4 Wochen vor der Abstimmung. Weil aber die Partei-Versammlungen zur Parolen-Fassung oft viel früher stattfinden, können die Delegierten oder Parteimitglieder an einer Versammlung lediglich auf Grund kurzer Statements von Referenten und Votanten über verschiedene Vorlagen ihre Meinung bilden und abstimmen. Die Einladung an eine Partei-Versammlung müsste in diesem Fall mindestens den entsprechenden Link unter parlament.ch enthalten, um die relevanten Texte und Hinweise auf Änderungen herunterladen zu können. Die EVP-Delegierten-Versammlung beschloss schon am 22.06. die Parolen für den 22.09.2013. Nebst den andern Vorlagen befasste sie sich auch mit dem Epidemiengesetz EpG.
Obwohl die als Referentin eingeladene SVP-Nationalrätin Yvette Estermann darauf aufmerksam machte, dass das neue Gesetz eine inhaltlich fragwürdige Sexualaufklärung in der Schule möglich mache, die Arztneimittelindustrie vor Haftung schone und die bisherigen Kompetenzen der Kantone missachte, wurde das von EVP-Nationalrätin Maja Ingold vertretene Gesetz mit 65 zu 15 Stimmen angenommen. Dies trotzdem die Ärztin Estermann feststellte, das bisherige Epidemiengesetz von 1970 habe sich bisher bewährt und ein neues Gesetz sei nicht a priori besser. Die von mir nach der Versammlung telefonisch angesprochene Nationalrätin Estermann erklärte, dass sie an der Veranstaltung auch auf eine Episode in Basel hingewiesen habe. Die Post habe einen Petitionsbogen "Schutz vor Sexualisierung im Kindergarten" mit kritischem Hinweis auf Illustrationen aus einem empfohlenen Lehrbuch für Sexualaufklärung für 4jährige Kinder als Pornographie eingestuft und nicht verteilt. Darauf verweist auch die rechtsbürgerliche christliche EDU in ihrer Stellungnahme zum EpG mit dem Vermerk, dass unter dem Vorwand der Prävention diverse Bildungsinstitutionen ausführlich von "Massnahmen" Gebrauch machen werden. - Der Zeitgeist wird bestimmen, wie die Kann-Formulierungen von Gesetzen ausgelegt und möglicherweise missbraucht werden. Ich verstehe die Kritik am EpG.
Die in Zeitungen kaum abgedruckte Medienmitteilung der EVP war ausgewogen.
In der kurzen SDA-Notiz, wie sie am 24.06. etwa im Tages-Anzeiger erschien, heisst es zum Epidemiengesetz jedoch lediglich einseitig: "Dem revidierten Epidemiegesetz stimmt sie (die EVP Schweiz) zu. Nationalrätin Maja Ingold hatte an der Delegiertenversammlung vom Samstag in Schaffhausen erfolgreich für ein Ja zum Epidemiegesetz geworben." - Nationalrätin Estermann als ärztliche Gegnerin wurde nicht erwähnt.
Die Information 5d beantwortet diese Frage ausführlich. Kurz zusammengefasst: Werden Anordnungen, die von der WHO über den Bund erlassen werden, nicht umgesetzt, dann können Unternehmen geschlossen oder Mitarbeiter, die sich den Anordnungen widersetzen, am Zutritt zu den Firmen gehindert werden.
Wichtig für die Beurteilung ist es auch zu erfahren, was geändert hat. Z.B.: "Revision Epidemiegesetz EpG" des BAG, unter "Einschränkung des bestehenden Impfobligatoriums": "Weder das geltende, noch das revidierte EpG sehen Impfzwang vor...
Im neuen Gesetz heisst es im Art. 6 2: "Der Bundesrat kann nach Anhören der Kantone folgende Massnahmen anordnen: d. Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären". (Wer gehört zu gefährdeten Bevölkerungsgruppen?). Siehe auch nachfolgenden Punkt 5a.