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Sehr geehrte Dame, sehr geerter Herr

Im Blick auf entstehende Unruhen, wenn das virtuelle Geld entwertet wird (die Kreditblase platzt), treffen Regierungen Vorbereitungen. UBS und CS warnen vor sozialen Unruhen wegen Sparkurs und Jobverlusten. «Der Sonntag» 06.05.2012.

Wer könnte in unserer umstürzlerischen Welt Zwang ausüben, gar Impfstoffen gegen aufgebauschte Epidemien zur Ruhestellung Psycho-Pharmaka beifügen?

«So wie mit den Hundechips mittlerweile von Chips für Menschen gesprochen wird und solche bereits verwendet werden, so sehen die Initianten des vorliegenden Referendums den Impfzwang für Tiere als Vorstufe zum Impfzwang für Menschen, der übrigens bereits im Nationalrat im Rahmen des Epidemiegesetzes durchgewunken wurde – entgegen dem Ständerat, der das Gesetz gar nicht erst behandelt hat», schreibt Kaspar Zimmermann, Gesundheits-Sachverständiger und Journalist.

Ich unterstütze deshalb das durch Nationalrat Jakob Büchler und Kantonsrat Urs Hans angeführte Referendum gegen die Änderung vom 16. März 2012 des Tierseuchen-Gesetzes. Ich empfehle Ihnen, den nachfolgenden Text des Referendums-Komitees zu lesen, Unterschriftenbogen auszudrucken und mit Ihrer und weiteren Unterschriften einzusenden. Bleiben wir freie, nicht von internationalen Mächten abhängige Schweizer!
Die Referendums-Frist läuft am 5. Juli ab!

Mit freundlichen Grüssen Emil Rahm

Unterschrift

Unterschriftenbogen
Referendumsbogen (deutsch)

Argumentarium Seuchenprävention Tierimpfungen

Referendum Tierseuchen-Gesetz (TSG), Rosshag 1, 9470 Buchs, 081 633 122 6
www.tsg-referendum.ch, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
KONTO: 85-298434-3 CHF, IBAN: CH08 0900 0000 8529 8434 3, BIC: POFICHBEXXX

Die «Zwang»-Formulierung, wie sie das Bundesveterinäramt (Bvet) vorschlägt, hat unseres Erachtens in einer Gesetzgebung des 21. Jahrhunderts zugunsten des zwischenmenschlichen Respektes nichts verloren, sie schüren Konfrontation. Darum schlagen wir vor, diese Formulierung weniger strikt abzufassen.

Naturnahe Betriebe betreiben natürliche Prävention. Darum wollen wir zwischen «hochansteckende» und «anderen» Seuchen klar unterscheiden. Während dem für Erstere vom Staat verordnete Bekämpfungsmassnahmen notwendig erscheinen, fordern wir für andere Seuchen klar die Möglichkeit, auch individuelle, alternative Bekämpfungsmassnahmen vorzusehen! (Art. 1a)

  • Machtkonzentration beim Bund
    Durch die Neufassung erhält der Bund wesentlich mehr Kompetenzen, welche durch Staatsverträge internationalen Institutionen, wie der WHO, abgegeben wurden.
  • Transparenz
    Heute ist «Nicht-Transparenz» nicht mehr vertretbar. Denn Nichttransparenz schürt Misstrauen. Darum sollen auch wissenschaftlich eindeutige Nachweise zu den vom Bvet erklärten Seuchen öffentlich zugänglich sein.
  • Nachweisnotwendigkeit Art.1/2
    Was vom Bvet, bzw. vom Bundesrat als Seuche erklärt wird, muss auf der Basis allgemein anerkannter, naturwissenschaftlicher Nachweise beruhen. Impfstoffe und Medikamente dürfen nur dann Anwendung finden, wenn sie gemäss Arzneimittel- und Lebensmittelgesetz zugelassen und entsprechend unabhängig überprüft worden sind.
  • Schäden
    Diese müssen durch angeordnete Bekämpfungsmassnahmen vollumfänglich vergütet werden (Art. 32). Denn z.B. Impfungen und Medikamente haben immer auch Nebenwirkungen.
  • Gentech-Veränderte-Organismen (GVO)
    Das europäische Gerichtsforum hat im Sept. 2011 die Kontaminierung im Honig mit GVO (geringster Pollenanteil) verurteilt. Demzufolge muss kontaminierter Honig in Zukunft vernichtet werden.
    Impfstoffherstellung ist ohne GVO nicht machbar. Der Einsatz von GVO ist aber laut Verfassung nicht vorgesehen (gesetzeswidrig) und damit strafbar. Das heisst, jede heutige Impfung ist schon aus diesem Grunde abzulehnen.
    Dafür sprechen ebenfalls:
    Gentechmoratorium in der Schweiz | Wahlumfrage 2011: Ja zu gentechfreier Produktion | SAG: Gentechweizen war ein Misserfolg

Impfkritiker sind nicht gleich Impfverweigerer. Sie wollen aber mit der Giftspritze äusserst behutsam umgehen und bemühen sich darum vor allem auf dem Weg der Haltung und Fütterung gesunde Lebensvoraussetzungen zu schaffen, die natürliche Widerstandskraft fördern, zum Vorteil der ganzen Betriebsindividualität und der Gesundheit der Menschen, die solche Produkte essen. Wo es Alternativen gibt, müssen diese unbedingt begehbar bleiben! Die individuelle freie Selbstbestimmung, das Entscheidungsrecht, darf als zugesichertes Menschenrecht nicht angetastet werden. Das TSG trägt in diesem Sinn eine immense Verantwortung, die es heute wahrzunehmen gilt!

Soweit das Referendumskomitee.

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Emil Rahm
Postfach, 8215 Hallau
Tel. 052 681 34 85 oder 052 681 59 52
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