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Wäre das Parlament dem Bundesrat gefolgt und hätte korrekt zwei verschiedene Vorlagen verabschiedet, so hätte wohl niemand gegen die Weiterführung der Bilateralen mit den 25 Staaten das Referendum ergriffen. Die Bilateralen (mit Personenfreizügigkeit!) für 25 Länder wären somit ohne viele Millionen Franken für Abstimmungswerbung und persönlichen Einsatz gerettet gewesen.

Nur wegen der zweiten Vorlage bezüglich Rumänien und Bulgarien hätte die Wirtschaft keine Kosten verursacht. Der teure Abstimmungskampf ist nun der Fluch der bösen Tat des Wortbruchs durch das Parlament.

Schwerer wiegt aber noch der Vertrauensverlust, weil viele Wirtschaftsvertreter und eidgenössische und kantonale Politiker die Wortbruch-Vorlage verteidigen. Frau Bundesrätin Widmer Schlumpf verteidigte gar an einer Veranstaltung der Swissmem ohne Gegenreferenten die unwahre Behauptung der Befürworter, ein Nein bedeute automatisch die Kündigung der Bilateralen.

Gemäss Bundesbüchli Seite 6 macht die EU eine Erweiterung der Personenfreizügigkeit gar nicht zur Bedingung. Darum müssen wir Nein stimmen, damit das Parlament korrekt zwei referendumsfähige Vorlagen beschliessen kann, die – wenn der Volkswille berücksichtigt wird - gar kein Referendum und keine Volksabstimmung zur Folge haben werden.

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