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Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
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bis drei wöchentlichen Newsletters.

Stellungsnahme gegenüber den Medien

Der Wirtschaftsverband Economie Suisse propagiert für den 25.9. ein Ja, z.B. mit folgendem Inserat:

„Was die Nein-Sager verschweigen:
Nur max. 3'000 neuen EU-Bürgern würde der Daueraufenthalt in der Schweiz bewilligt (2011).
Personenverkehr – Bewährte Bilaterale.“

Oder in anderen Inseraten (zum Teil mit Persönlichkeiten aus der Region):

„Bilaterale Abkommen. Personenverkehr Ja, schrittweise und kontrolliert.“

Dazu würde auch ich ja stimmen: Kontrollierte, also kontingentierte Zuwanderung, schrittweise, also nach Bedarf.

Das Wort Personenfreizügigkeit wird jedoch vermieden. Es ist auch nicht klar, dass das, was die Befürworter als Gegenstand der Abstimmung erwähnen, nur bis 2011 resp. 2014 gilt. Nachher hätten bei einem Ja 470 Millionen EU-Bürger grundsätzlich das Recht, in die Schweiz einzuwandern. Alle werden nicht kommen, aber jene, die zuhause 10 x weniger verdienen als ein Schweizerlohn, werden den Lohn drücken und Arbeitgeber veranlassen, im Konkurrenzkampf die Arbeitsplätze mit Billigarbeitern zu besetzen und die arbeitslos gewordenen Mitarbeiter den Sozialwerken und dem Steuerzahler zu überlassen.

Die mit vielen, vielen Millionen auf das Stimmvolk eingehämmerte Irreführung ist eine Gefahr für die Demokratie. Ja-Leserbriefschreiber, Parteien und Organisationen erhalten von der Economie Suisse viel Geld. Viele Regierungsräte (ausser Rita Furrer ZH und Marina Masoni TI) treten in vielen von der Economie Suisse gesponserten Inseraten für ein Ja ein, statt als Regierungspersonen dem übergeordneten Stimmbürger Vor- und Nachteile zur Entscheidungsfindung bekannt zu geben, was auch die Bundesräte – wie BR Blocher es tut – handhaben sollten. Die Vorteile (die Früchte im Inserat und Plakat) werden für die Gross- und Exportindustrie überwiegen, die Nachteile für die Arbeitenden und Steuerzahler.

Ein Nein führt zu neuen Verhandlungen für Kontingente auch ab 2014 nach Bedarf für alle EU-Länder. Der Export ist ohne Personenfreizügigkeit bereits frei und die auch für die EU-vorteilhaften Bilateralen sind sicher nicht gefährdet.

 

Zum „Wunder“ vom 25. September

Wenn vor einer Abstimmung Befürworter und Gegner ihre Argumente sachbezogen auf den Tisch legen, habe ich keine Mühe, auch als Verlierer das Ergebnis demokratisch zu akzeptieren.

Die mit vielen Millionen finanzierte Ja-Kampagne muss aber im Interesse unserer Demokratie hinterfragt werden. Auch das eingetretene „Wunder“, das niemand erwartet hatte.

Das letzte veröffentlichte Umfrageergebnis lautete: 50% Ja, ca. 15% Unentschlossene (die nach Erfahrung meist Nein stimmen). Wurden die Unentschlossenen durch das in letzter Minute lancierte Grossinserat irregeführt, welches wie folgt lautete:

„Es geht um max. 3'000 Bewilligungen zum Daueraufenthalt im Jahre 2011. Das ist kein Grund, die bewährten Bilateralen, Exporte und Arbeitsplätze aufs Spiel zu setzen. Ja zum Personenverkehrsabkommen

Es ging ja nicht um die 3'000 Daueraufenthalter von 2011, sondern um die Personenfreizügigkeit nach 2011. Auch in den übrigen Inseraten der Economie Suisse fehlte das Wort „Personenfreizügigkeit“. Es war von „Personenverkehr kontrolliert“ die Rede, also nur vom Zustand des Übergangs bis 2011. Dass nach dieser Zeit Freizügigkeit Wirklichkeit würde, blieb verschwiegen.
Dagegen wurde z. B. als positives Argument „Erschliessung neuer Märkte“ verwendet, das aber vom Problem ablenkt, weil die Märkte, der Export, schon vor der Abstimmung frei waren. Handelt es sich um eine bewusste Irreführung im Sinne eines Vortrags von Dr. Judith Barben „Manipulation durch die Sprache“ (ww.pruefen-und-handeln.ch), wonach durch das neurolingische Programmieren gezielt verwirrende positive Argumente vorgebracht werden, die gar nicht im richtigen Zusammenhang stehen?

Ist in der Politik unlautere Werbung unangefochten? Ist es demokratisch, wenn die Grossindustrie, (welche z.T. den Managern und Aktionären immer höhere Saläre und Gewinne ausschüttet, andererseits z.T. zur Gewinnmaximierung Personal entlässt), die Stimmbürger manipuliert und Inserate von Parteien und parteiischen Regierungsräten, die neutral Vor- und Nachteile aufzeigen müssten, finanziert?

 

EU-Beitrittsgesuch nicht zurückziehen?

Der Bundesrat darf dem Volk einen EU-Beitritt und damit die Aufgabe unserer Unabhängigkeit empfehlen. Aber das seinerzeitige eingereichte Beitrittsgesuch ohne Konsultation des Volks steht im Widerspruch zur heutigen Verfassung, welche die Unabhängigkeit fordert. Es ging nicht nur um eine Abklärung.

„Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, die Unabhängigkeit der Eidgenossenschaft zu verletzen oder zu gefährden“ … heisst es im heute noch gültigen Strafgesetzbuch Art. 266.1, „wird mit Zuchthaus oder mit Gefängnis von einem bis fünf Jahren bestraft.“ Denkt der heutige Bundesrat, der dieses widerrechtliche Gesuch nicht zurückziehen will, wir müssten uns anpassen und könnten einen EU-Beitritt nicht verhindern angesichts der Globalisierung von Wirtschaft und Politik? Interessant in diesem Zusammenhang ist die im Logos Verlag D-32791 Lage erschienene Schrift „Europa, das wieder erstehende Römische Reich?“ von Dr. Lothar Gassmann. Dieser schreibt, dass sich neben der Bildung der „Vereinigten Staaten von Europa“ in Gestalt der Vereinigten Nationen (UNO) bereits eine Weltregierung abzeichne – mit Weltparlament, Weltgerichtshof, Weltbank, Weltarmee und Weltpolizei.

Gassmann geht in seiner Schrift auch auf die Prophetie Daniels über die vier Weltreiche ein. Ein Kapitel befasst sich auch mit der gottlosen Basis des neuen Europa und der EU-Charta über Nichtdiskriminierung auch im Blick auf die Religion und der sexuellen Ausrichtung.

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