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Bei Abstimmungen ist eine, wenn auch hauchdünne Mehrheit nötig, dass eine Vorlage angenommen wird. Auch ein Erzeugnis, das als Schweizerprodukt deklariert wird, muss doch überwiegend aus schweizerischen Werten bestehen und wären diese auch nur wenig über 50%. Der Ständerat beschloss jedoch, dass ein technisches Produkt als Schweizererzeugnis deklariert werden darf, wenn der Schweizer-Anteil nur mindestens 50% beträgt. Früher galt im Sektor Wein, dass ein Wein aus verschiedenen Gemeinden eines Produktionsgebietes mit gleichen Verhältnissen den Namen einer Ortschaft tragen durfte, welche anteilmässig überwog. Heute sind bestimmte Anteile für die namensgebende Provenienz nötig. Höhere Anteile als sie früher möglich waren bereiten im Gegensatz zu den bekannten Hallauer und Wilchinger Weinen besonders bei den Zürcher Provenienzen Probleme, weil es in diesem Gebiet viele wenig bekannte Namen gibt, welche heute Absatzprobleme haben. Aber ein 50% überschreitende Anteil ist doch zwingend.

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