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Nicht nur die Befürworter, auch die Gegner der Vorlage «Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache» erklärten, es müssten noch vermehrt Abtreibungen durch Förderung der Beratung und Hilfestellung verhindert werden. Leider gibt es aber auch Schwangere, welche zwar die vorgeschriebene Beratung über sich ergehen lassen, aber dann doch nicht begründete Abbrüche zu Lasten der Krankenkasse wünschen. Es war beispielsweise zu lesen, es komme immer wieder vor, dass Mädchen abgetrieben würden, weil ein Sohn gewünscht sei.
Schwerverbrecher werden offenbar mehr geschützt als ungeborene gesunde Kinder von gesunden Müttern. Und dies trotz grosser Hilfsbereitschaft vieler Organisationen. Freiheit darf aber immer nur so weit gehen, dass sie sich nicht zu Lasten anderer auswirkt, auch nicht zu Lasten des Kindes.
Es darf darum erwartet werden, dass bei der obligatorischen Beratung in Fällen, in denen eine Abtreibung nicht verantwortet werden kann, weil ein Kind nicht in den Lebensplan passt, ein Schwangerschaftsabbruch auch verweigert wird. Manche Frau war nachträglich froh, das Kind ausgetragen zu haben. Anderseits ist es für die Schwangere eine Entlastung, wenn sie bei einem notwendigen Abbruch nicht selbst entscheiden muss, so dass später weniger psychische Probleme auftraten, welche grosse Kosten verursachen können.