Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
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Aus Ärger, ja Wut, wollen viele der etwas radikalen Initiative zustimmen, welche aber keine Lohnobergrenze verlangt. Auch wenn die Abzocker-Initiative angenommen wird oder der Gegenvorschlag in Kraft tritt, ist das Problem der als Belohnung freiwillig bezahlten Riesen-Vergütungen nicht gelöst. So dürfen die staatlich privilegierten, weniger der preisregulierenden Konkurrenz ausgesetzten Pharma-Konzerne dank hoher Medikamentenpreise ihre Manager weiter mit Boni von Millionen belohnen.
Das ist im Verhältnis des erwirtschafteten Milliardengewinns ein Trinkgeld. Und solange Banken weiter aus dem Nichts riesige Summen Kreditgeld schöpfen dürfen, damit sie gar mit Garantien durch den Staat zu Lasten der Stimmbürger Milliardengewinne ohne Wertschöpfung durch Spekulation und Investitionen erzielen können, dürfen auch diese Manager, von denen gierige Aktionäre 15 bis 25% Kapitalrendite fordern, weiter ihren «kleinen Anteil der Milliardenerträge» in Millionenbeträgen an Gehältern und Boni als Belohnte, (nicht als unrechtmässige Abzocker), erhalten. Prof. Dr. Martin Janssen, Uni Zürich, fordert, dass auch staatlich privilegierte Banken, Pharma und Versicherungen den Härten des Wettbewerbs ausgesetzt werden. Durch die erwähnte Aufblähung der Geldmenge verliert das Volk auf Ersparnissen Geld durch Entwertung, während die durch die Finanzwelt erworbenen Realwerte wie Gold, Liegenschaften, Firmen, im Werte steigen.
Ich empfahl deshalb Thomas Minder, künftig im Parlament vor allem den Kampf gegen die geschilderte benachteiligende Abzockerei am Volk zu führen. Weniger fragwürdige Gewinne zu Lasten des Volks ergeben automatisch kleinere Boni. Dass Ständerat Minder bisher den Abzocker-Managern in Aktiengesellschaften mit vielen Kleinaktionären die Stirne bieten und die Aktionärsrechte erweitern will, ist verdienstvoll. Die vorgeschlagenen, noch übers Ziel hinaus gehenden vielen detaillierten Regelungen gehören jedoch nicht in eine Verfassung, wo kurze grundsätzliche Normen vorgesehen sind. Die vorliegende, als ausgewogener Gegenvorschlag bereit stehende Aktienrechts-Revision (gemäss Bundesblatt vom 07.12.2010 mit 15 A4-Seiten) nimmt nicht nur börsenkotierte, sondern alle Aktiengesellschaften in Pflicht. Sie geht in einigen Punkten sogar weiter als die Initiative. Ständerat Minder kann im Parlament beantragen, dass bei Ablehnung seiner Initiative die dann automatisch am 01.01.2014 in Kraft tretende Aktienrechtsrevision noch weiter in seinem Sinn verbessert wird. Darum nein zur Verfassungsinitiative, deren Mängel nur durch Volksabstimmungen zu ändern wären. Aber Volksvertreter Minder, wie auch andern Parlamentarieren wünsche ich Mut und Ausdauer, nach der Unterstützung der Kleinaktionäre von Grossfirmen künftig auch dem ganzen Volk dienende Vorstösse zu unternehmen.
Prof. Dr. Martin Janssen, Uni Zürich, schrieb in der Sonntagszeitung vom 03.02.2013:
«Fast alle angefeindeten Topmanager sind in drei Branchen tätig: bei Banken, Pharma und bei Versicherungen. Und welche Branchen werden in der Schweiz am meisten reguliert? Genau: Banken, Pharma und Versicherungen. In diesen Industrien werden vor allem darum so hohe Löhne bezahlt, weil der Wettbewerb staatlich behindert wird, weil hohe Preise gefördert werden und weil Bund und Kantone Steuergelder für Gratisgarantien einsetzen... Banken, Pharma und Versicherungen sollten endlich den Härten des Wettbewerbs ausgesetzt werden.»