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Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
Sprachrohr der Aktion Volk + Parlament -
übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.

1. Kopftuchverbot

Dazu äussert sich der Schaffhauser Erziehungsdirektor in den Schaffhauser Medien wie folgt:

«Ich kann mir nicht vorstellen, wenn dieses Verbot über die örtlichen Schulordnungen zu regeln wäre, dass dies in der Praxis funktionieren könnte. Da wären Klagen wegen Religionsfreiheit etc.

vorprogrammiert und es wäre auch schwierig, wenn innerhalb eines Kantons in der Gemeinde A ein Kopftuchverbot vorgeschrieben und in Nachbargemeinde B dies nicht vorgeschrieben wäre.

 

Die rechtlichen Grundlagen des Kantons Schaffhausen kennen keine Kleidervorschriften, weshalb die Bekleidung der Kinder in der Verantwortung der Eltern liegt. Schülerinnen bzw. Schüler, die aus religiösen Gründen bestimmte Kleidungsstücke wie Kopftuch oder Käppchen tragen, brauchen diese im Unterricht nicht abzulegen. Die Schule hat nach einhelliger Lehrmeinung somit zu tolerieren, dass Schülerinnen bzw. Schüler als Symbol ihrer religiösen Überzeugung mit einer Kopfbedeckung (z.B. Kopftuch oder Käppchen) im Unterricht erscheinen.»

Dazu ein muslimischer Schweizer:

Im Koran steht, dass muslimische Frauen ihr Haupt und den Busen bedecken sollen, damit man sie als Muslime erkennt und sie in Ruhe gelassen werden – ähnlich wie die Ordenstracht der Nonnen. (...) Ich hatte als Lehrer in all den Jahren nie Probleme mit jungen Frauen, die ein Kopftuch trugen. (...)

Wer das Kopftuch verbietet, muss konsequenterweise auch alle anderen Kopfbedeckungen verbieten: Kopftuch der Muslima, Kippa der Juden, Turban der Sikhs, das Hip-Hop Käppi und auch das Kopftuch als Modeaccessoire. (...) Gesellschaftliche Integration meint eben nicht, dass alle Menschen gleich gestylt sein müssen – wie langweilig würde dabei unser Leben! (...) Als Schweizer Politiker, der Muslim ist, setze ich mich für unseren Rechtsstaat ein.

Yaha Hassan Bajwa, Hochschuldozent und Lehrer, tätig als Einwohnerrat in Baden und Aargauer Grossrat (Grüne). Er leitet die Schweizer Hilfsorganisation Living Education in Pakistan.

(Sonntag CH, 15.8.2010)

 

2. Verbot, Bibeln zu verteilen

Mitglieder der internationalen Organisation „Gideons“ verteilen Bibeln in Hotels und Schulen. Während mancherorts die Bibeln in Schulzimmern mit Kommentar abgegeben werden, kommt es mehr und mehr vor, dass selbst eine Abgabe auf dem Pausenplatz verboten wird, obwohl doch Bibellektüre zur Allgemein-Bildung gehören dürfte. Mit einem Schreiben an die Schaffhauser Schulen hat sich der Schaffhauser Regierungsrat Amsler gegen ein solches Verbot gewandt. Wenn richtigerweise auch in Schulen über andere Religionen informiert wird, sollen doch im sogenannt christlichen Abendland vor allem jüdisch-christliche Bibelkenntnisse vermittelt werden.  (E.R.)

 

3. Kritik an Plakaten mit Bibelzitaten

Dazu erschien folgende Stellungnahme:

Auch Atheisten glauben und bekennen

Indem sich Jeffrey Näf als Atheist outet, bekennt er seinen Glauben, der stark sein muss, wenn Atheisten der Ansicht sind, dass das Universum durch Zufall, ohne einen weisen Schöpfer entstanden sei. Obwohl Jeffrey Näf sagt, es sei gegen jegliche gute Erziehung, öffentliche Glaubensbekenntnisse zu kritisieren, tut er es doch, indem er sich gegen Plakate mit Bibelzitaten auflehnt, sich aber, wie erwähnt selbst als Atheismus-Gläubiger bekennt.

Im Blick auf das hirtsche Gesetz von Lust und Unlust, wonach der Mensch immer das tut, was ihm entsprechend seinen Massstäben Lust, statt Unlust oder weniger statt mehr Ungemach bringt, freut ihn sein Angriff mehr als öffentlich unerzogen zu sein. Wenn sich also unser Handeln aus unsern Massstäben ergibt, so empfehle ich Herrn Näf, einmal im stillen Kämmerlein die biblischen Massstäbe zu konsultieren, welche nach seiner Sicht nicht öffentlich geäussert werden dürfen. Nur was wirtschaftlich und gewinnbringend ist, soll nach Jeffrey Näf öffentlich beworben werden. Da müssten ja auch soziale und politische Parolen aus der Öffentlichkeit verbannt werden. Wir haben doch aber in der Schweiz Meinungsäusserungsfreitheit, die auch Herr Näf zu Recht beansprucht hat.

(Emil Rahm, Schaffhauser Nachrichten vom 8.8.2010)

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