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Die 1967 gegründete Memopress wird seit 2000 als Prüfen + Handeln weitergeführt. Das sporadisch erscheinende Blatt ist das Sprachrohr der Aktion Volk und Parlament, welche sich immer wieder mit Petitionen, die von Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Landesteilen unterzeichnet wurden, an das Parlament gewandt hat. Die von Emil Rahm Hallau initiierte Aktion nahm auch in der Presse in Artikeln und in Inseraten Stellung.

Resultat: Rufmord.

Selbst erlebte ungerechtfertigte Einschüchterung und Rufschädigung durch das Antirassismusgesetz.

Leider wurde trotz klarer Differenzierung in meinen Schriften durch einzelne Journalisten pauschalisiert, aus Kritik an Einzelnen eine nicht zutreffende grundsätzliche Antihaltung herausgelesen und weiterverbreitet.

Nach Konsultation eines befangenen Gutachters wurde ich auch, als noch wenig Beurteilungspraxis bestand, aufgrund des Antirassismus-Strafartikels 261bis mit Echo in der Presse im deutschsprachigen Ländern gebüsst, weil ich ein auf der ganzen Welt verbreitetes Buch auf Wunsch ausserhalb meines Sortiments an Kreise von Parlament, Hochschulen, Presse vermittelte, das von anderen Gerichten – obwohl umstritten – nicht als strafwürdig verfolgt wurde. Ich zog den Fall jedoch nicht an das Gericht zur Beurteilung weiter, obwohl mir ein Alt-Oberrichter beipflichtete, dass der Entscheid der Untersuchungsinstanz falsch sei. Das war ein Fehler, denn immer wieder höre ich, dass falsch informierte Mitbürger Geschäfte auffordern, Rahm-Produkte zu boykottieren, wie damals im Reich des Politverbrechers Hitler, wo die Aufforderung lautete: «Kauft nicht bei Juden».

Jedes Volk hat Schwarze Schafe. Auch in jeder Brust hat es schwarze Flecken. Fehlverhalten darf und muss kritisiert werden. Wenn nicht pauschalisiert wird, ist man nicht grundsätzlich gegen ein Volk oder gegen eine Person eingestellt. Wenn Kritik an einzelnen Angehörigen einer Rasse geäussert wird, ist man kein Rassist. Der Rassismus-Strafartikel 261bis ermöglicht es jedoch, dass er publikumswirksam und Ruf schädigend angerufen werden kann. Wenn es zu einem Freispruch kommt, wird darüber nicht, oder nur wenig auffällig berichtet. Der Ruf bleibt jedoch geschädigt.

Aus Angst in ein Verfahren verwickelt zu werden, werden Bücher in Buchhandlungen nicht mehr angeboten. Eine sichere juristische Begutachtung ist nicht möglich. Erst der Richter entscheidet.

Hat der ehemalige Nationalrat und heutige Bundesrat Christoph Blocher recht bekommen, wenn er vor der Abstimmung über diesen Artikel die Vorlage als kontraproduktiv einschätzte? Wurde durch die bisherigen Anzeigen, die zum grossen Teil zu keiner Strafe führten, in den Herzen der Menschen Toleranz und Nächstenliebe gegenüber Andersartigen gefördert?

Ist das nicht eher durch offene Auseinandersetzung, durch Information und nötigenfalls Ächtung zu erreichen, als durch kleinliche Strafanzeigen? Dies umsomehr als Angriffe auf die Glaubensfreiheit, Ehre (üble Nachrede, Verleumdung) schon vor Inkrafttreten des Rassismus-Strafartikels geahndet werden konnten.

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