Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
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übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.
Hans-Rudolf Reber schreibt in seiner Semesterarbeit, Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule (HWV), Bern mit dem Titel: "Der politische Ausseiseiter. Missverstanden und diffamiert?":
Rahms politisches Hauptanliegen sind "soziale Gerechtigkeit, Unabhängigkeit der Schweiz, freie Meinungsäusserung..."
Rahm sagt zum Begriff Freiheit: "Möglichkeit nach innerer Überzeugung zu reden und zu handeln. Freiheit darf aber nicht Unfreiheit anderer bewirken, darf nicht feindselige Worte und Taten beinhalten." Vereinfacht kann die Aussage so interpretiert werden, dass die Freiheit jedes Bürgers dort aufhört, wo die Freiheit des andern beginnt. Rahm spricht sich hier generell für die freie Meinungsäusserung aus.
Diese Recht ist ihm anscheinend so wichtig, dass er ein 'Komitee für freie Meinungsäusserung - gegen UNO-Bevormundung' gegründet hat, das massgeblich an der Unterschriftensammlung für das Referendum des Anti-Rassismus-Gesetzes (ARG) beteiligt war. Die Aussagen "(...) darf nicht feindselige Worte und Taten beinhalten." und "...freie Meinungsäusserung auch politisch religiös im Rahmen des Anstandes (keine Feinseligkeit).", zeigen, dass auch Fairness zu Rahms Grundsätzen gehört.
Wie steht es nun in der Praxis damit? Beim Studium der zahlreichen abgedruckten und nicht abgedruckten Leserbriefe von Rahm konnte ich keine Sachverhalte feststellen, die gegen die Fairness verstossen hätten. Rahm nimmt teilweise pointiert Stellung, jedoch immer mit sprachlichem Anstand. Auffällig ist auch, dass er kaum Einzelpersonen angreift, sondern lediglich deren Ideen. Seine Kritiken richten sich vielmehr gegen ganze Gruppen, wo er seine Ansichten auch konsequent darlegt und verteidigt. Er versucht nicht, durch Diffamierung anderer Personen seine eigene Persönlichkeit aufzuwerten, wie dies in der Politik sonst oft geschieht."