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Prüfen + Handeln – früher Memopress ,
Sprachrohr der Aktion Volk + Parlament -
übernimmt periodisch die Texte der zwei
bis drei wöchentlichen Newsletters.

 

Sehr geehrte Damen und Herren

Unsere Aktion hätte auf ein Referendum verzichtet, wenn das Parlament unserm Ersuchen, «Herabsetzung», die nicht böswillig sein muss, durch «Herabwürdigung» zu ersetzen, nachgekommen wäre.

Der Strafartikel wurde knapp angenommen, weil Bundesräte und andere prominente Befürworter erklärten und den Eindruck erweckten, dass nur feindselige Äusserungen und Handlungen, wie Aufruf zu Hass, öffentliche Beschimpfung, Hetze, Verleumdung und Gewaltanwendung bestraft würden.

Die im Strafartikel verwendeten Begriffe wie «Herabsetzung» und Diskriminierung (=Unterscheidung) müssen nicht herabwürdigend sein und nicht feindseligen Motiven entspringen (z.B. zahlenmässige Diskriminierung von farbigen gegenüber weissen Einwanderern gemäss Dreikreisemodell, oder religiöse Glaubensbezeugungen, die Andersdenkende subjektiv als Herabsetzung anfechten könnten, wie auch die Bevorzugung der biblischen Religionen des Juden- und Christentums).

Damit dem Volkswillen Rechnung getragen und der Ermessensspielraum des Richters im Blick auf die unklaren Begriffe eingeschränkt wird, ersuchen wir Sie, den ersten Teil des Strafartikels mit der Formulierung

«Wer aus feindseligen Motiven.»

einzuleiten, wozu Sie die Kompetenz haben. Auch der Strafrechtsprofessor und Befürworter eines Strafartikels gegen Rassismus, Dr. Karl-Ludwig Kunz, Bern, hat in seinem auch von Strafrechtsprofessor Dr. Jörg Rehberg, Zürich, als vernünftig bezeichneten Vorschlag von 1992 den Strafartikel an die Bedingung der «Feindseligkeit» geknüpft. Dies ist umso notwendiger, als Art.261bis Kriterien wie z.B. die Religion betrifft, welche die UNO-Konvention gar nicht vorsieht. Auch wurden Stammtischgespräche als nicht öffentlich und darum nicht strafbar erklärt, während Prof. Rehberg in seinem Abstimmungskommentar am Fernsehen erklärte, dass Gespräche in Restaurants nach bisheriger Praxis öffentlich seien. Wenn schon heute Juristen fordern, der etwas unklare Strafartikel müsste noch verbessert werden, so überlassen wir es Ihnen, den Zeitpunkt für eine Revision zu bestimmen.

Wir ersuchen Sie freundlich, unsere Petition im Sinne des Volkswillens zu behandeln und grüssen Sie freundlich.

Für die Aktion für freie Meinungsäusserung
gegen Rassismus und UNO-Bevormundung

Emil Rahm

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