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Schaffhauser Nachrichten 8.10.2003 (Auszug)

Dem Stimmvolk wurden vor der Abstimmung über das Militärgesetz Ausführungen aus dem Bericht des Perspektivstabes vorenthalten. Auf Seite 91 heisst es: „...längerfristig dürfte es sich aber die Schweizer immer weniger leisten können, denjenigen Organisationen und Bündnissen nicht anzugehören, die auf die Friedenssicherung in Europa einen entscheidenden Einfluss haben.“ Nicht bekannt war den Abstimmenden auch die seinerzeitige von Bundesrat Cotti am 11. Januar 1194 im Nato-Hauptquartier in Brüssel unterzeichnete Erklärung über das Ziel, „auf längere Frist Streitkräfte zu entwickeln, die mit den Mitgliederstaaten der Nordatlantischen Allianz gemeinsam besser operieren können“.Brigadier a.D. Erhard Semadeni schrieb vor der Abstimmung unter dem Titel „Nato-Anschluss auf Schleichwegen“, dass die Schaffung einer mitgliedähnlichen Situation mit einer starken Ausrichtung auf die Nato, die sich vom Verteidigungspaket zu einem Angriffsbündnis gewandelt hat, neutralitätswidrig sei. Nachdem das Volk mit einem Ja zur Armee XXI grosse Entscheidungsbefugnisse an das Parlament abgegeben hat, liegt es an den Parlamentariern, darüber zu wachen, dass weder die Bundesverfassung noch der Art. 226 StGB betreffend Unabhängigkeit verletzt wird.

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