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Bremgarter Bezirks-Anzeiger, 12.10.1971 (gekürzt)

In unserem Zeitalter spielt sich ein Krieg nicht mehr an einer fernen Front ab, so dass auch die Zivilbevölkerung miteinbezogen wird. Auch ein Zivildienst müsste deshalb in die Landesverteidigung eingebaut werden. Wenn aber Zivilpersonen und der geforderte Zivildienst im Kriegsfall (auf den man sich ausrichten muss) doch nur in Abhängigkeit und im Schatten des Zivilschutzes oder der Armee wirksame Hilfe leisten können (man denke auch an eine atomare Verseuchung), so muss dieser geforderte Zivildienst aber schon in Friedenszeiten in die Landesverteidigung eingegliedert werden. Schon heute haben jedoch Dienstpflichtige, die keine Waffen tragen wollen, die Möglichkeit, entsprechend eingesetzt zu werden, zum Beispiel in der Sanität. Das Problem dürfte also gelöst scheinen, besonders wenn man auch die Dienstleistung im Zivilschutz noch in Erwägung zieht.

 

Zwar werde - so sagt die Bibel - einst die Zeit kommen, wo Schwerter in Pflugscharen verwandelt werden, wenn sich aller Knie vor dem göttlichen Christus in Reue und Demut beugen. Friede, der jegliche Schutzmittel unmöglich macht, entsteht eben nicht durch Organisation, sondern nur durch Einsicht aller Beteiligten. Geben wir uns darum keinen Illusionen hin, sondern bleiben wir realistisch und denken wir daran, dass vorläufig Gelegenheit immer noch Diebe macht. Darum ist es auch hier Christenpflicht, dem Staate zu geben, was des Staates ist, indem man sich ihm aus Nächstenliebe zu Verfügung stellt, das Gefährdete zu schützen und jene, die nach fremdem Gut gelüstet, durch Abschreckung vor Schuld zu bewahren. Wer jedoch trotz der verschiedenen Möglichkeiten des unbewaffneten Dienstes sich auch nach ernsthafter Prüfung aus Gewissensgründen genötigt sieht, Wehrdienst zu verweigern, ist zwar nicht zu verachten, er müsste aber einsehen, dass unsere heutige Welt nach den Worten des verstorbenen, ernsthaften Christen Oberstbrigadier Ackermann eben keine himmlische Einrichtung ist, in der das göttliche Liebesgesetz allgemein regiert.

 

Als westliche Institution braucht der Staat die Machtmittel Polizei und Armee, und aus Gründen der Rechtsgleichheit kann er keine Ausnahmen dulden, wofür auch ein trotz der erwähnten Möglichkeiten in Gewissensnot stehender Bürger Verständnis aufbringen muss. Demzufolge soll er die Konsequenzen ziehen und als Dienstverweigerer bereit sein, die Strafe auf sich zu nehmen.

 

Wenn verlangt wird, dass ein Zivildienst ebenso hart wie Militärdienst sein müsse, so ist auch zu beachten, dass sich im Krieg (und nicht im Wiederholungskurs) ein Wehrdienst mit einem dann ohnehin illusorischen "Zivildienst" gar nicht vergleichen liesse.

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